Verleger begrüssen Leistungsschutzrecht
Verlage und Medienhäuser können nun, aufbauend auf dem Leistungsschutzrecht, inidviduelle Nutzungsvereinbarungen mit Google und Co treffen. Denn ein automatisches Verwertungsrecht medialer Inhalte ist damit nicht verbunden. Was wiederum nicht den Vorstellungen verschiedener Verleger - an dieser Stelle darf und soll man sich an die Mahnungen und Warnungen von Hubert Burda in Erinnerung rufen - entspricht und die wahrscheinlich heute die Zähne zusammenbeißen wenn sie hören müssen, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger den "Leistungsschutzrecht-Beschluß begrüßt".
An dieser Stelle sei auch noch darauf hingewiesen, dass Google längst Instrumente zur Verfügung gestellt hat, die die Nutzung von Inhalten definier- und steuerbar machen und eine Beschränkung von Newsangeboten praktisch schon einige Zeit möglich ist.
Wir dürfen gespannt sein, wie diese deutsche Vorlage in österreichische Regelungsüberlegungen einfließt und wirksam wird.