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Leistungsschutzrecht: Verlage in der Warteschleife

.Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage entwickelt sich zur unendlichen Geschichte.Es soll Newsaggregatoren wie den Internet-Konzern Google dazu verpflichten, für die Nutzung von Online-Zeitungsinhalten zu zahlen.

Die Bundesregierung hatte im Vorjahr dennoch einen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt, diesen im Juni wegen Kritik an den Plänen aber wieder zurückgezogen. Das Leistungsschutzrecht soll überarbeitet und vor einem Beschluss durch Regierung und Parlament zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden, hatte es damals seitens der Regierung geheißen.

Im Medienministerium verweist man auf das zuständige Justizministerium. Dort bestätigte man zwar, dass der Gesetzesentwurf nie nach Brüssel gegangen ist, führte aber zugleich Aktivitäten der EU in diesem Bereich ins Treffen. Im Dezember habe die Union nämlich für Frühjahr 2016 ein Reformpaket zum Urheberrecht angekündigt. Man sei selber in einer Warteposition. Beim Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigte man sich über dieses Vorgehen verwundert. "Der VÖZ appelliert an die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission nachhaltig für ein starkes Urheberrecht auf europäischer Ebene einzusetzen und das Leistungsschutzrecht somit rasch umzusetzen", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.