Wirtschaft/atmedia

Leistungs....recht fast vereinbart

Auf diese vereinfacht dargestellte Einigung sind die zuvor über Monate hinweg mitunter auf Verleger-Seite sehr emotional geführten Diskussionen nun hinausgelaufen. Und das bislang sehr heiß aufgekochte Leistungsschutzrecht ist in seiner im deutschen Bundestag zur Verabschiedung aufliegenden Fassung nun in einer "verzehrgerechten Temperatur" auf dem Tisch.

Denn schließlich möchten die Verleger und deren Medien künftig über Google auch so erreicht werden, um den vielen Nutzern des Suchdienstes das "Auffinden, Verlinken und Zitieren" also das "Anteasern" weiterhin zu ermöglichen. Außerdem soll ja auch das volle und wie bisher generierte Traffic-Ausmaß auf die Quell-Texte der Verleger-Portale weiter bestehen bleiben.

Und bis zum ersten Prozeß bleibt einmal mehr oder weniger unklar wie Nutzung "einzelner Wörter" oder "Texteile" definiert ist und wie weit diese Begriffe im Urheberrecht dehnbar sind.

Siehe: APADazu: Handelsblatt.com - Google ist nicht die Caritas