Cold Calling-Gesetz verabschiedet
Rechtssicherheit
Alle diesbezüglich vereinbarten Geschäfte wurden als nichtig erklärt. Für alle anderen Telefongeschäfte wurde die Rücktrittsrechte ausgeweitet. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) beurteilt die neuen Regeln als "längst notwendige Maßnahmen". Die nunmehrige klare Trennung von seriösen und unseriösen Unternehmen, so VÖZ-Generalsekretär Gerald Grünberger, "stellt einen richtungsweisen Beschluss im Hinblick auf die weitere Entwicklung der EU-Konsumentenschutz-Richtlinie dar". Diese Differenzierung, kommentiert er, bedeute Rechtssicherheit und verhindere unverhältnismäßige Belastung.