Wirtschaft

Arbeitslosen-Einmalzahlung kostet 180 Millionen Euro

Im Juli hat die Regierung eine Einmalzahlung von 450 Euro für Menschen beschlossen, die zwischen 1. Mai und 31. August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben. Ab heute, Mittwoch, kommt das Geld zur Auszahlung. In Summe sind es etwa 180 Mio. Euro für 400.000 Berechtigte geworden, teilte das Arbeitsministerium mit.

Das Geld wird automatisch überwiesen, ein eigener Antrag dafür ist nicht nötig. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr arbeitslos sind. Auch werden dadurch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung nicht geschmälert.

Etwa vier von zehn Anspruchsberechtigten (160.000) sind in Wien daheim. Danach folgen Niederösterreich (60.000), Oberösterreich und Steiermark (je 45.000), Tirol (30.000), Kärnten und Salzburg (je 20.000), Vorarlberg (15.000) und das Burgenland (10.000). Genaue Zahlen soll es nach der Abwicklung der Maßnahme geben.

"Insbesondere Personen, die im Zuge der Krise unverschuldet ihren Job verloren haben, sind in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt worden. Daher werden sie auch mit 450 Euro unterstützt, die automatisch auf die Konten überwiesen werden", so Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) aus diesem Anlass.

Beim Beschluss im Nationalrat im Juli hatte die SPÖ kritisiert, dass mit den 450 Euro Einmalzahlung weder Armutsvermeidung erzielt noch Kaufkraft und Konsum unterstützt würden. Sie forderte stattdessen eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent des letzten Lohnes auf 70 Prozent, stimmte aber mit der Regierung für die Maßnahme. Die FPÖ und die NEOS haben dagegen gestimmt.

Länder ziehen Arbeitslosenzuschuss nicht von Sozialhilfe ab

Die Bundesländer werden die für die Corona-Krise beschlossene Einmalzahlung für Arbeitslose nicht auf die Sozialhilfe anrechnen. Wer so wenig Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe bezieht, dass er zusätzlich noch Mindestsicherung beantragen musste, erhält die für "normale" Arbeitslose vorgesehenen 450 Euro also ebenfalls. Potenziell betroffen ist etwa ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher.

Anspruch auf die Einmalzahlung hat grundsätzlich, wer zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang arbeitslos war. Die Grünen wollten ursprünglich - wie auch SPÖ und Gewerkschaft - eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Mit der ÖVP geeinigt hat man sich dann aber auf die Einmalzahlung.

Der Empfehlung der Bundesregierung, die Einmalzahlung auch den "Aufstockern" in der Mindestsicherung zu gewähren, wollen die Bundesländer geschlossen nachkommen, wie ein Rundruf der APA ergeben hat. Theoretisch können die Länder Arbeitslosenunterstützung - und als solche gilt auch die Einmalzahlung - nämlich von der Mindestsicherung abziehen. Wien und Oberösterreich haben aber bereits gesetzliche Klarstellungen getroffen, dies nicht zu tun. Auch die anderen Bundesländer wollen die 450 Euro nicht auf die Mindestsicherung anrechnen.

Geregelt wird das teils gesetzlich, etwa in Salzburg, teils per Verordnung, wie in Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg. Kärnten hat ein diesbezügliches Schreiben an die Sozialämter im August verschickt. Die Steiermark kündigt ebenfalls eine entsprechende Regelung an und im Burgenland hieß es, die Einmalzahlung falle unter einen schon jetzt bestehenden Ausnahmetatbestand.

Erhalten werden die 450 Euro allerdings nicht alle Sozialhilfebezieher. Dafür infrage kommen nur jene Bezieher, die mit der Mindestsicherung eine niedrige Arbeitslosen- oder Notstandshilfe "aufstocken". Im Vorjahr war das ein gutes Drittel der Bezieher (36 Prozent), wie aus der Mindestsicherungsstatistik 2019 hervorgeht. Demnach hatten 2019 nur etwas weniger als die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher gar keine eigenen Einkünfte (48 Prozent). Alle anderen hatten entweder geringe Unterstützungen aus der Arbeitslosenversicherung oder sonstige Unterstützungen wie Kindergeld, Unterhalt, Pension oder Grundversorgung. Außerdem hatten 16 Prozent der Mindestsicherungsbezieher ein - allerdings sehr geringes - Erwerbseinkommen, das mit der Mindestsicherung "aufgestockt" wurde.