Wirtschaft

Abwicklung der Sberbank Europe abgeschlossen

Die Abwicklung der Sberbank Europe AG in Liquidation, der Tochter der russischen Bankengruppe Sberbank mit Sitz in Wien, ist abgeschlossen. Die Bank hat alle ihre Bankgeschäfte abgewickelt und ihre Bankkonzession zurückgelegt. Die Konzession sei mit 15. Dezember rechtswirksam erloschen, teilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Montag mit. Der im März bestellte Regierungskommissär, Gerd Konezny, wurde abberufen.

"Durch das entschlossene Handeln der österreichischen Bankenaufsicht und die reibungslose Zusammenarbeit der europäischen Institutionen konnte damit der bisher komplexeste Fall der Abwicklung einer Bank in der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen werden," so die beiden Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, laut Aussendung. Es sei gelungen, die Bank "ohne Erschütterung der Finanzmarktstabilität und unter weitestmöglichem Schutz der Kunden geordnet aus dem Markt zu nehmen".

Einlagensicherung hat sich bewährt

Das Einlagensicherungssystem habe sich bewährt, Sparer und Anleger seien rasch entschädigt worden. Insgesamt hat die österreichische Einlagensicherung (ESA) mehr als 900 Mio. Euro an ehemalige Kundinnen und Kunden der Sberbank Europe ausgezahlt. Dabei waren vor allem Deutsche zum Zug gekommen, 34.800 Privatkundinnen und -kunden in Deutschland hatten ihr Geld bei der Online-Tochter "Sberbank Direct" liegen. Für die Sicherung der Guthaben spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In Österreich waren dagegen nur rund 120 Kunden betroffen. Das Geld ist inzwischen aber wieder inklusive Zinsen an die ESA zurückgeflossen.

Die Sberbank Europa betreute - bevor sie in Schieflage geriet - mit 3.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in acht Tochterbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa rund 775.000 Kundinnen und Kunden. Die Bilanzsumme belief sich auf rund 13,5 Mrd. Euro.

In Not geriet die Bank im Februar aufgrund von starken Geldabflüssen nach Beginn des Ukraine-Kriegs und den darauf folgenden Sanktionen gegen Russland. Am 1. März untersagten die Aufsichtsbehörden den Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung, auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). Das löste gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus.