6. Urlaubswoche ab 43 Jahre "extrem unfair"
Von Anita Staudacher
Polizei, Justiz. Ein 41-jähriger KURIER-Leser macht in der aktuellen Debatte um eine sechste Urlaubswoche auf eine aus seiner Sicht „extrem unfaire“ Regelung im öffentlichen Dienst aufmerksam. Der Polizist hat bereits 23 Dienstjahre hinter sich, aber noch keinen Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Diesen gibt es im öffentlichen Dienst erst ab Vollendung des 43. Lebensjahres. Sein Kollege ist erst seit 15 Jahren dabei, darf aber als 44-Jähriger bereits eine Woche länger seinen Urlaub genießen. „Dafür, dass ich schon mit 18 angefangen habe, werde ich jetzt bestraft. Alle, die später eingestiegen sind, werden belohnt, und das soll eine faire Regelung sein?“, ärgert sich der Beamte. Er sieht nicht ein, dass ausschließlich das Lebensalter für die Bemessung des Urlaubsanspruches zählt, zumal die früher geltende Altersgrenze für die Aufnahme in die Polizei ja gelockert wurde und so auch viele Ältere nachkommen würden.
Die vor zwei Jahren erfolgte Umstellung bei der Berechnung des Urlaubsanspruches von 25 Dienstjahren auf 43 Lebensjahre sei aus administrativen Gründen erfolgt, heißt es bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Es habe immer wieder Probleme bei der Berechnung gegeben.