Frauenquote im Bundestag beschlossen
Der Bundestag in Berlin hat mit großer Mehrheit die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Großunternehmen beschlossen. Betroffen sind ab 2016 gut 100 börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Für den Gesetzentwurf der „schwarz-roten“ Regierung stimmten am Freitag Konservative und Sozialdemokraten. Grüne und Linke enthielten sich. 3500 weitere Unternehmen müssen sich künftig verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.
Frauenministerin Manuela Schwesig sprach von einem „historischen Schritt“ zur Durchsetzung der Gleichberechtigung. Vor der Bundestagsentscheidungsprach der deutsche Justizminister Heiko Maas von einem Meilenstein für die Gleichberechtigung. "Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts", sagte der sozialdemokratische Politiker der Deutschen Presse-Agentur, und:
"Nach der politischen Macht bekommen Frauen endlich einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Macht."
Ab 2016 soll in börsennotierten Unternehmen, in denen die Arbeitnehmerseite voll mitbestimmungsberechtigt ist, bei der Aufsichtsratswahl eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten. Das betrifft gut 100 Großunternehmen. 3.500 weitere Betriebe müssen sich ab 2015 zumindest verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.
Im Jänner hatte das Justizministerium unter Berufung auf Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mitgeteilt, dass derzeit die Frauenquote in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland bei 18,4 Prozent liege, in den Vorständen bei nur 5,4 Prozent.
Opposition forderte mehr
Die Grünen hatten einen weitergehenden Gesetzesentwurf vorgelegt und fordern eine Quote von 40 Prozent, die Linke will 50 Prozent Frauen in Führungsgremien festschreiben.
Kritik und "Männerquote"
Bis zuletzt hatte es Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Regierungsentwurf gegeben. Dabei ging es vor allem um die ebenfalls geplante Umsetzung im öffentlichen Dienst und eine dort vorgesehene "Männerquote" etwa bei Erziehern und Grundschullehrern.
BELGIEN Laut Gesetz von Juli 2011 müssen Frauen und Männer zu jeweils mindestens einem Drittel in den höchsten Entscheidungsgremien von Aktiengesellschaften und staatseigenen Unternehmen sitzen. Für börsennotierte Unternehmen gilt eine Frist bis 2019.
FRANKREICH Bis 2017 müssen Männer und Frauen mit jeweils 40 Prozent in den Spitzengremien vertreten sein. Dies gilt für börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und entsprechenden Umsätzen.
GRIECHENLAND Das Gleichstellungsgesetz verlangt eine Quote von einem Drittel für Top-Positionen in Unternehmen, die ganz oder teilweise dem Staat gehören.
ITALIEN Beide Geschlechter müssen zu mindestens einem Drittel im Unternehmensvorstand und im Aufsichtsrat vertreten sein. Die Quote gilt für börsennotierte und staatseigene Unternehmen und soll in diesem Jahr erfüllt sein.
NIEDERLANDE In größeren Unternehmen müssen beide Geschlechter ausgewogen repräsentiert sein - mit jeweils mindestens 30 Prozent in den Entscheidungsgremien.
ÖSTERREICH Aufsichtsräte von Unternehmen, die mindestens zur Hälfte in Staatseigentum sind, sollen bis Ende 2018 stufenweise eine Frauenquote von 35 Prozent erreichen.
SPANIEN An der Spitze staatlicher Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten sollen Männer und Frauen zu jeweils mindestens 40 Prozent vertreten sein. Dies gilt nur als Empfehlung, Sanktionen sind nicht vorgesehen.