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Beschädigung: Um diese Zeit dürfen Uhren nicht umgestellt werden

Beim Kauf einer Uhr fällt vieles unter die Garantie, nicht jedoch Schäden, die vom Kunden selbst verursacht werden. Besondere Vorsicht ist diesbezüglich beim Umstellen der Datumsanzeige geboten. "Als Faustregel für die meisten Armbanduhren gilt: Das Datum darf nicht zwischen 22:00 und 02:00 Uhr manuell adjustiert werden", sagt Juwelier Felix Köck-Marek im Gespräch mit dem KURIER.

Datumssprung

Man müsse hierbei zwischen einer Datumschnellschaltung und einer Stundenschnellschaltung unterscheiden. "Bei ersterer Methode, welche die am meisten verbreitete Ausführung ist, ist Folgendes zu beachten: Der Tag hat 24 Stunden, die Uhr zeigt jedoch nur zwölf an", erklärt der Wiener. Beim Einstellen der Uhr müsse man daher darauf achten, wann der Datumssprung erfolgt, damit es zu Mittag nicht Mitternacht ist, sprich das Datum springt.

"In der Schaltphase des Datums, etwa zwischen 22:00 und 02:00 Uhr, stehen bei zahlreichen Uhren Teile des Werkes mit der Datumschaltung im Eingriff und könnten durch die Schnellschaltung beschädigt werden", warnt Köck. Das Problem: Der Datumsfehler durch einen Eingriff wird ebenso wie das Fallenlassen auf den Boden als Einwirkung von Außen gezählt - und ist somit nicht in den Garantieleistungen inbegriffen. KöcksExperten-Tipp: "Sicherheitshalber die Zeiger bis auf 04:00 oder sogar 06:00 Uhr drehen und erst dann das Datum mit der Schnellschaltung korrigieren."

Bei der Stundenfortschaltung ist diesbezüglich nichts zu beachten. Hier kann das Datum mit der Krone über den Stundenzeiger korrigiert werden.