Veranstalter schließen Froome von Tour de France aus
Von Stefan Sigwarth
Drei Tage vor dem Start der Tour de France am kommenden Samstag wird der Titelverteidiger wissen, ob er überhaupt starten darf: Am Mittwoch soll das Schiedsgericht des Französischen Olympischen Komitees entscheiden, ob Chris Froome nach seiner auffälligen Dopingprobe aus dem vergangenen September zu Recht von Tour-Veranstalter Amaury Sport Organisation ausgeladen wurde oder nicht.
Der Brite hat ein Problem, und der Radsport-Weltverband hat ebenfalls eines: Tatsache ist, dass Froome während der Spanien-Rundfahrt zwar das Asthmamittel Salbutamol nehmen durfte, Tatsache ist aber auch, dass er den zulässigen Grenzwert um 100 Prozent überschritten hat. Seither versucht sein Team Sky einigermaßen verzweifelt, vor allem aber unter Einsatz von siebenstelligen Euro-Summen für Juristen und Wissenschaftler, medizinische Erklärungen zu finden, um eine Sperre zu verhindern.
Die lange Suche
Von allzu viel Erfolg sind die Bemühungen bis dato nicht gekrönt, die Verteidigungsstrategie (Versehen, unzuverlässige Analysemethode, körperliche Besonderheiten, ...) steht trotz diverser Gutachten und Studien noch immer nicht, denn sonst wäre längst eine Entscheidung gefallen – und die ist angesichts vergleichbarer Fälle in der Vergangenheit, bei denen der Grenzwert in geringerem Ausmaß überschritten wurden ist, einigermaßen vorhersehbar.
Ungustiös ist für Tour-Veranstalter ASO und Chef Christian Prudhomme die ganze Causa, nach all den Skandalen der Vergangenheit (Lance Armstrong, ...) nun Froome am Start des bedeutendsten Bewerbs für Radsportler zu sehen. Bekanntlich hat der 33-Jährige nach der Spanien-Rundfahrt auch den Giro d’Italia gewonnen, ein denkbarer fünfter Tour-Sieg könnte letztlich zu einer gewaltigen Farce führen. Denn im Fall einer Sperre wären alle Ergebnisse seit dem vergangenen September dahin, dieses Szenario wollen die Verantwortlichen um Christian Prudhomme um jeden Preis verhindern.
Und das dürfen sie: In Artikel 28 der Statuten des Radsport-Weltverbandes ist den Organisatoren „ausdrücklich das Recht vorbehalten, ein Team oder einen Fahrer auszuschließen, der durch seine Anwesenheit dem Ansehen oder Ruf der Rundfahrt Schaden zufügen könnte“. Das klappt freilich nicht immer, 2009 klagte Tom Boonen (BEL) und bekam Recht.
Gegen die Ausladung haben Sky und Chris Froome nun vor dem Schiedsgericht der französischen Olympier berufen, am Dienstag ab 9 Uhr wird verhandelt. „Es ist schrecklich, dass es die Sportverbände nicht geschafft haben, dieses Problem vor dem Start des größten Rennens der Welt zu lösen“, sagte Christian Prudhomme bei Europe1. „Mehr werde ich dazu gar nicht sagen, aber die Regeln gehören geändert.“
Die langen Verfahren
Und selbst wenn dann am Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, wird die Causa wohl noch lange nicht ausgestanden sein. Erstens, weil Sky im Falle der Bestätigung des Tour-Ausschlusses noch vor den Sportgerichtshof im schweizerischen Lausanne und anschließend auch noch vor das Schweizer Bundesgericht als Letztinstanz ziehen könnte, und zweitens ist damit ja noch immer kein Urteil in der leidigen Vuelta-Sache gefallen.