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Lostag für Lance Armstrong

Auch im zweiten Anlauf sind die Anwälte von Lance Armstrong mit ihrem Versuch gescheitert, das geplante Verfahren der US-Anti-Doping-Behörde (USADA) zu stoppen: Bezirksrichter Sam Sparks wies die Klage am Montag in Austin (Texas) erneut ab. Armstrongs Rechtsberater hatten die Zuständigkeit der USADA in Zweifel gezogen, der Radsport-Weltverband war ihnen zur Seite gesprungen – doch wenig später kam der Ordnungsruf der Welt-Anti-Doping-Agentur: Die USADA sei sehr wohl zuständig, was nun auch Richter Sparks bestätigte.

Was haben die Doping­bekämpfer in der Hand?

Erstens 38 Blutproben aus den Jahren 2008 bis 2012; in diesen Zeitraum fällt auch Armstrongs Comeback bei Astana und RadioShack. Einige Proben des 41-jährigen Rekordmannes der Tour de France (sieben Erfolge zwischen 1999 und 2005) sollen Auffälligkeiten beim Hämatokritwert aufweisen, die will Armstrong durch medizinische Gutachten erklären.

Zweitens haben eine Reihe früherer Teamkollegen und -mitarbeiter des Amerikaners bei der USADA ausgesagt. Bluttransfusionen, EPO-Doping und weitere unerlaubte Methoden seien verwendet worden, zudem werden Armstrong die Weitergabe von verbotenen Präparaten und eine Verschwörung zum Vertuschen des Dopings bei seinem Ex-Team US Postal vorgeworfen.

Der Rechtsweg steht Lance Armstrong freilich weiterhin offen, so etwa, wenn dem Beschuldigten die Beweismittel der USADA nicht vor der Anhörung zugänglich gemacht werden. Zudem kritisierte Sam Sparks, dass die USADA Armstrong "erst viele Jahre nach den vermeintlichen Dopingvergehen ins Visier genommen hat" und sie, "falls Armstrongs Behauptungen zutreffen, anderen beschuldigten Fahrern geringere Sanktionen in Aussicht gestellt hat, falls sie gegen Armstrong aussagen".

Bis Donnerstag hat Armstrong nun Zeit, entweder die lebenslange Sperre der USADA zu akzeptieren (und den Großteil seiner Erfolge zu verlieren) – oder sich einem Verfahren zu stellen.