Sport/Fußball

Acht Jahre Sperre für Blatter und Platini

Rote Karte für die Fußball-Bosse Joseph Blatter und Michel Platini: Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission des Fußball-Weltverbandes hat den FIFA-Präsidenten und den Chef der Europäischen Fußball-Union für acht Jahre gesperrt. Damit ahndete das Gremium unter dem Vorsitz des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert die Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken von Blatter an Platini aus dem Jahr 2011.

Es habe keine rechtliche Grundlage für die Zahlung gegeben, begründete die Ethikkommission das Urteil. Zwar wurde der Vorwurf der Bestechung und Korruption fallengelassen, dafür beanstandete die Kommission bei beiden Spitzenfunktionären einen Interessenskonflikt sowie die Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen (Artikel 20). Außerdem hätten sowohl Blatter als auch Platini ihre Treuepflicht gegenüber der FIFA verletzt und gegen allgemeine Verhaltensregeln verstoßen. Dazu muss Blatter eine Geldstrafe von 50.000 Schweizer Franken zahlen, Platini wurde mit 80.000 Schweizer Franken belegt.

Blatter: "Ich werde wieder kommen"

"Es tut mir leid, dass ich 40 Jahre lang hart gerabeitet habe", sagte Blatter zu Beginn seines knapp einstündigen Auftritts vor der Weltpresse. Die Pressekonferenz im FIFA-Hauptquartier in Zürich ließ er bereits am Sonntag anberaumen. "Zu sagen, dies wäre ein guter Tag für die FIFA, ein guter Tag für den Fußball, wäre völlig falsch", ließ er kein gutes Haar an der Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FIFA. Der Schweizer fühle sich als "Boxsack", an dem man sich ausleben würde.

Blatter kündigte aber auch an, dass er "kämpfen werde, für sich und die FIFA". "Es ist noch längst nicht vorbei. Ich werde wieder kommen", sagte der unrasiert und mit einem Pflaster unter dem Auge erschienene Blatter in bester Terminator-Manier. Er glaube nicht, dass er etwas schwerwiegendes getan habe. Die umstrittene Zahlung an Platini sei juristisch "sauber" gewesen. "Ich wurde für acht Jahre gesperrt - wofür?!", fragte Blatter mehr sich als die anwesenden Journalisten und bezeichnete das gegen ihm verhängte Urteil als "eine Schande".

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Lebenslange Sperre wurde gefordert

Die ermittelnde Kammer hatte für Blatter und Platini sogar eine lebenslange Sperre gefordert. Aber auch mit diesem Strafmaß dürfte die fußballpolitische Karriere der Beiden vorbei sein, so denn das Urteil auch bei einem möglichen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) oder das Schweizer Bundesgericht weiter Bestand hat. Der FIFA- und auch der UEFA-Präsident wollen vor dem CAS gegen die Sperre berufen.

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Blatter hatte ohnehin seinen Rücktritt angekündigt, sein Nachfolger soll am 26. Februar auf dem FIFA-Kongress gewählt werden. Platini galt lange Zeit als Favorit auf die Nachfolge. Dies dürfte nun hinfällig sein, zumal er auch noch den notwendigen Integritätscheck bestehen muss.

Platini bezeichnete seine Sperre als "echte Maskerade". "Ich bin mit meinem Gewissen im Reinen", erklärte Platini in einem der Nachrichtenagentur AFP zugesandten Statement. Neben dem Einspruch vor dem CAS denke er auch den Gang vor zivile Gerichte an, "um Schadenersatz für all die Vorverurteilungen, die ich in sehr langen Wochen erdulden musste, zu erhalten". Ziel sei es einzig, seinen Namen zu "beschmutzen". Der 60-Jährige sah dahinter ein abgekartetes Spiel: "Dieses Urteil ist nur ein pathetischer Vorwand für den Wunsch, mich aus der Welt des Fußballs zu eliminieren."

Die UEFA stand nach dem Bann durch den Weltverband auch weiter hinter ihrem Chef. "Die UEFA unterstützt Michel Platinis Recht auf ein ordentliches Verfahren und die Möglichkeit, seinen Namen reinzuwaschen", hieß es. Für Europa geht nun Gianni Infantino in die FIFA-Wahl. Der UEFA-Generalsekretär gilt als Außenseiter, Favoriten auf den Posten ist für die Buchmacher nun der asiatische Verbandschef Scheich Salman bin Ibrahim al-Khalifa.

Dubiose Zwei-Millionen-Zahlung wurde zum Verhängnis

Hintergrund der Verurteilung war die dubiose Zwei-Millionen-Zahlung aus dem Jahr 2011. Nach Darstellung der beiden Spitzenfunktionäre habe es sich um eine verspätete Honorarzahlung für Platinis Dienste aus den Jahren 1998 bis 2002 gehandelt. Dieser Argumentation wurde aber nicht gefolgt.

Gegen Blatter hat auch die Schweizer Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts der „ungetreuen Geschäftsbesorgung“ eingeleitet. Platini wird in diesem Fall als Auskunftsperson geführt.

„Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Eckert hat Joseph S. Blatter, FIFA-Präsident, und Michel Platini, Vizepräsident und Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees sowie UEFA-Präsident, jeweils für acht Jahre für sämtliche nationalen und internationalen Fußballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt. Die Sperren treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Das Verfahren gegen Joseph S. Blatter betraf in erster Linie eine Zahlung der FIFA von CHF 2 Millionen im Februar 2011 an Michel Platini. In seiner Eigenschaft als FIFA-Präsident bewilligte Joseph S. Blatter die Zahlung an Michel Platini, die einer rechtlichen Grundlage im zwischen den beiden Offiziellen am 25. August 1999 schriftlich abgeschlossenen Vertrag entbehrte. Weder in seiner schriftlichen Eingabe noch in seiner persönlichen Anhörung konnte Joseph S. Blatter eine andere rechtliche Grundlage für diese Zahlung nachweisen. Seine Behauptung einer mündlichen Absprache wurde als nicht überzeugend erachtet und von der Kammer abgewiesen.

Die Beweise, die der rechtsprechenden Kammer im vorliegenden Fall vorlagen, reichten nicht im geforderten Ausmaß für den Nachweis, dass Joseph S. Blatter mit der Zahlung die Ausübung oder Unterlassung einer offiziellen Handlung von Michel Platini im Sinne von Art. 21 Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements (Bestechung und Korruption) bezweckte.

Die Handlung von Joseph S. Blatter gegenüber Michel Platini ohne rechtliche Grundlage ist aber ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen). Joseph S. Blatter befand sich zudem in einem Interessenkonflikt. Dennoch übte er seine davon betroffenen Aufgaben weiterhin aus und versäumte es, diesen Interessenkonflikt und seine persönlichen Interessen hinsichtlich seiner künftigen Tätigkeit offenzulegen, womit er gegen Art. 19 Abs. 1, 2 und 3 des FIFA-Ethikreglements (Interessenkonflikte) verstieß.

Indem er die Interessen der FIFA nicht voranstellte und nicht alles unterließ, was den Interessen der FIFA zuwiderlaufen könnte, verletzte Joseph S. Blatter seine Loyalitätspflicht gegenüber der FIFA und damit Art. 15 des FIFA-Ethikreglements (Loyalität).

Joseph S. Blatters Handlungen entbehrten ethischen Verhaltens, verstießen gegen die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie das FIFA-Regelwerk, soweit auf ihn anwendbar, und zeugten von einem Missbrauch seiner Stellung als FIFA-Präsident, womit er gegen Art. 13 des FIFA-Ethikreglements (Allgemeine Verhaltensregeln) verstieß.

Er wurde deshalb für acht Jahre für alle Fußballtätigkeiten gesperrt und mit einer Geldstrafe von CHF 50 000 belegt.

Die Untersuchung gegen Joseph S. Blatter wurde von Robert Torres, Mitglied der Untersuchungskammer der Ethikkommission, geleitet. Der Schlussbericht zur Untersuchung wurde am 20. November 2015 an die rechtsprechende Kammer überwiesen. Die rechtsprechende Kammer hatte am 23. November 2015 ein formelles Verfahren eröffnet. Die Anhörung von Joseph S. Blatter fand am 17. Dezember 2015 in Zürich statt.

Das Verfahren gegen Michel Platini betraf in erster Linie eine Zahlung von CHF 2 Millionen, die er im Februar 2011 von der FIFA erhalten hatte. Die Zahlung an Michel Platini hatte keine rechtliche Grundlage im schriftlichen Vertrag, den die beiden Offiziellen am 25. August 1999 abgeschlossen hatten. Michel Platinis Behauptung einer mündlichen Absprache wurde als nicht überzeugend erachtet und von der Kammer abgewiesen.

Die Beweise, die der rechtsprechenden Kammer im vorliegenden Fall vorlagen, reichten nicht im geforderten Ausmaß für den Nachweis, dass Michel Platini die Zahlung für die Ausübung oder Unterlassung einer offiziellen Handlung im Sinne von Art. 21 Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements (Bestechung und Korruption) erhalten hatte.

Das Verhalten von Michel Platini ohne rechtliche Grundlage ist aber ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen). Michel Platini befand sich zudem in einem Interessenkonflikt. Dennoch übte er seine davon betroffenen Aufgaben weiterhin aus und versäumte es, diesen Interessenkonflikt und seine persönlichen Interessen hinsichtlich seiner künftigen Tätigkeit offenzulegen, womit er gegen Art. 19 Abs. 1, 2 und 3 des FIFA-Ethikreglements (Interessenkonflikte) verstieß.

Indem er die Interessen der FIFA nicht voranstellte und nicht alles unterließ, was den Interessen der FIFA zuwiderlaufen könnte, verletzte Michel Platini seine Loyalitätspflicht gegenüber der FIFA und damit Art. 15 des FIFA-Ethikreglements (Loyalität).

Michel Platini ließ zudem ein absolut glaubwürdiges und integeres Verhalten vermissen und offenbarte damit fehlendes Bewusstsein für seine Pflichten und die damit verbundenen Obliegenheiten und Aufgaben. Sein Handeln entbehrte ethischen Verhaltens, verstieß gegen die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie das FIFA-Regelwerk, soweit auf ihn anwendbar, und zeugte von einem Missbrauch seiner Stellung als FIFA-Vizepräsident und Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees, womit er gegen Art. 13 des FIFA-Ethikreglements (Allgemeine Verhaltensregeln) verstieß.

Michel Platini wurde deshalb für acht Jahre für alle Fußballtätigkeiten gesperrt und mit einer Geldstrafe von CHF 80 000 belegt.
Die Untersuchung gegen Michel Platini wurde von Vanessa Allard, Mitglied der Untersuchungskammer der Ethikkommission, geleitet. Der Schlussbericht zur Untersuchung wurde am 20. November 2015 an die rechtsprechende Kammer überwiesen. Die rechtsprechende Kammer hatte am 23. November 2015 ein formelles Verfahren eröffnet. Die Verhandlung fand am 18. Dezember 2015 in Zürich im Beisein von Michel Platinis Anwälten statt.“

Es ist nur eine Vollzugsmeldung. Die Bestätigung, dass die Ära von Joseph Blatter als Präsident des Fußball-Weltverbandes (FIFA) definitiv zu Ende ist. Der 79-Jährige sowie UEFA-Chef Michel Platini wurden von der Ethikkommission der FIFA jeweils acht Jahre lang gesperrt.

Die Überweisung von 1,85 Millionen Euro von Blatter an Platini im Jahr 2011, getan nach lediglich mündlicher Absprache, ist und bleibt die Begründung für die Suspendierung der beiden ranghöchsten Fußball-Funktionäre auf diesem Erdball.

Wenig überraschend, dass sich Blatter damit nicht abfinden will. Er sei anfänglich traurig gewesen, die Niedergeschlagenheit habe sich aber im Laufe des Tages in die Entschlossenheit gewandelt, dem Urteil kämpferisch entgegenzutreten.

Und Blatter entschuldigt sich. Nein, nicht für sein Tun, seine schon peinlich gewordene Hartnäckigkeit. Sondern er bittet um Verzeihung für all die bösen Mächte, die seine Welt zerstören wollen.

Gerecht oder nicht: Was bleibt, ist das formlose Zuschieben eines Millionenbetrages, das ein widerlich selbstverständliches Verhältnis dieser Herren zu hohen Geldsummen offenbart.

 JOSEPH S. BLATTER (79 Jahre): Geboren: 10. März 1936 in Visp/Schweiz Wohnort: Zürich Diplomierter Volkswirt Funktionen in der FIFA: 1975 - 1981: Technischer Direktor 1981 - 1998: Generalsekretär seit 1998: FIFA-Präsident MICHEL PLATINI (60 Jahre): geboren: 21. Juni 1955 in Joeuf/Frankreich Karriere als Spieler: 1973-1979 AS Nancy-Lorraine, 1979-1982 AS Saint Etienne, 1982-1987 Juventus Turin 72 Länderspiele/41 Tore Größte Erfolge als Spieler: * Europameister 1984 * WM-Dritter 1986 * Europas Fußballer des Jahres 1983-85 * Französischer Meister 1981; * Italienischer Meister 1984, 1986 * Europacupsieger der Landesmeister 1985 * Europacupsieger der Cupsieger 1984 * Weltpokal-Gewinner 1985 Weitere Karriere: 1988-1992 Teamchef der französischen Nationalmannschaft 1992-1998 Co-Präsident Organisationskomitee WM 1998 in Frankreich ab 2002 Mitglied Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union UEFA seit 2007 UEFA-Präsident