Bundesliga orientiert sich bei Lizenzverfahren an UEFA
Erst kurz vor Abgabe der Anträge steht fest, wie das Lizenz- und Zulassungsverfahren der Fußball-Bundesliga für die Saison 2021/22 ablaufen wird. "Nachdem die Prüfung der finanziellen Kriterien im vergangenen Jahr coronabedingt ausgesetzt worden war, erfolgt nun in Abstimmung mit den Klub-Experten ein Schritt zurück in Richtung des gewohnten Prozederes", verlautete die Liga am Dienstag nach einer Klub-Konferenz und anschließender außerordentlicher Hauptversammlung.
Die Liga orientiert sich dabei am Vorgehen der UEFA. Bei Lizenzanträgen werden finanzielle Kriterien etwa gemäß gewissen Indikatoren geprüft. Wenn sich das negative Eigenkapital eines Klubs im Jahresabschluss vom 30.6.2020 zum Vorjahr verschlechtert bzw. im Zwischenabschluss vom 31.12.2020 zu jenem vom 30.6.2020 verschlechtert hat, muss der Klub - wie auch bereits vor der Pandemie - zusätzlich Budget, Erwartungsrechnung und Liquiditätsplan vorlegen.
Selbiges gilt, wenn der Prüfer für einen dieser beiden Abschlüsse nur einen eingeschränkten Prüfungsvermerk bzw. eine eingeschränkte oder versagende zusammenfassende Beurteilung (Zwischenabschluss) erteilt hat. Tritt dieser Fall ein, kann eine Lizenz nur dann erteilt werden, wenn der Klub zudem ausreichende Nachweise für die Fortführungsfähigkeit bis zumindest zum Ende der Saison 2021/22 vorlegen kann.
"Augenmerk auf Vereine mit angespannter finanzieller Lage"
Überdies hat die UEFA auch bei den überfälligen Verbindlichkeiten vorgeschlagen, eine Lizenz bzw. Zulassung nur dann zu erteilen, wenn der Anteil dieser Verbindlichkeiten im Verhältnis zum Personalaufwand nicht höher als der Rückgang der Einnahmen aus den nationalen Bewerben ist (maximal 15 Prozent). Zudem muss der Verein einen mit den Gläubigern abgestimmten Zahlungsplan bis spätestens 30.6.2021 nachreichen.
"Die beschlossenen Änderungen folgen der Entscheidung der UEFA, das Augenmerk auf Vereine mit angespannter finanzieller Lage zu richten. Gleichzeitig sind sie ein Kompromiss aus Normalität und Notwendigkeit, da in Abstimmung mit den Klub-Experten wieder ein Stück weit in Richtung des gewohnten Lizenz- und Zulassungsverfahrens zurückgegangen wird. Dabei wurde berücksichtigt, dass aufgrund der aktuellen Lage die finanziellen Auswirkungen auf die kommende Saison noch nicht seriös abgeschätzt werden können", verlautete Liga-Vorstand Christian Ebenbauer.
Die Bestimmungen und Sanktionen bei Eröffnung eines Sanierungsverfahrens bleiben im Vergleich zur Vorsaison unverändert. Die sind: Sechs-Punkte-Abzug in der folgenden Saison, entgeltliches Transferverbot für zwei Saisonen, Obergrenze Scouting/Spielervermittler-Aufwendungen, Obergrenze Personalkosten, keine Teilnahme an UEFA-Bewerben in der folgenden Saison bzw. kein Aufstieg für 2. Liga-Klubs. Die Anträge müssen bis 3. März abgegeben werden, das erstinstanzliche Urteil des Senat 5 wird spätestens am 13. April verkündet.