Bundesliga: Bestimmungen für neue 2. Liga bekannt
Die Bundesliga-Reform nimmt nun auch in Bezug auf die künftige zweite Liga Gestalt an. Am Freitag gab die Bundesliga bekannt, welche Bedingungen Vereine erfüllen müssen, um ab der Saison 2018/19 in der zweiten Liga antreten zu dürfen.
Jeder Verein muss über mindestens acht Nachwuchsmannschaften verfügen. Maximal vier davon dürfen im Rahmen einer Spielgemeinschaft geführt werden. Für die Kampfmannschaft muss ein Trainer mit UEFA-Profi-Lizenz zur Verfügung stehen. Ebenfalls vorgeschrieben sind ein Co-Trainer, ein Nachwuchsleiter (jeweils UEFA-A-Lizenz) sowie ein Physiotherapeut.
Stadionvorschriften als Kompromiss
Die vermutlich bedeutsamsten Bestimmungen sind aber die Stadionvorschriften. Künftig dürfen sich maximal zwei Teams aus den beiden obersten Spielklassen ein Stadion als Heim- oder Ausweichstadion teilen.
Die Spielfeldgröße bleibt wie bisher in der Erste Liga bei 103 x 68 Metern. Das Fassungsvermögen ist auf zumindest 1000 Plätze festgeschrieben, von denen die Hälfte Sitzplätze sein müssen. In der jetzigen Erste Liga waren zumindest 1000 Sitzplätze gefordert. Zudem muss ein Stadion künftig nur noch über mindestens 250 gedeckte Plätze - statt wie bisher ebenfalls 1000 - verfügen.
Auch die "sicherheitsrelevante Infrastruktur" - insbesondere im Hinblick auf die Gästefans - bleibt nicht unerwähnt. Was nicht explizit geregelt ist, sind die Anforderungen für TV-Übertragungen. Weil noch kein TV-Vertrag für die Saison 2018/19 besteht, werden "etwaig notwendige Vorgaben auf Basis des entsprechenden TV-Vertrages geregelt.