Sport

Blut-UV-Bestrahlung erst ab Jänner 2011 verboten

Die Welt-Anti-Doping-Agentur ( WADA) hat in der Blutmanipulations-Affäre um deutsche Sportler in Erfurt eine Kehrtwende vollzogen und an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Im Gegensatz zu ihren ersten Verlautbarungen und den klaren Äußerungen ihres Generaldirektors teilte die WADA am Freitag mit, dass die UV-Bestrahlung von Blut erst seit dem 1. Jänner 2011 verboten ist.

Zuvor hatte die WADA stets erklärt, die seit Anfang 2011 gültige Regel sei nur eine Präzisierung. Aus dem WADA-Schreiben an die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschlands geht hervor, dass die Methode erst durch einen damals neu aufgenommenen Paragrafen (M2.3) als verboten einzustufen sei. "Diese Frage war bislang nicht beantwortet. Sie spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Behandlungen durch einen Erfurter Mediziner, der über mehrere Jahre Blut von Athleten des Olympiastützpunkts Thüringen mit UV-Licht bestrahlt hat", heißt es in einer Mitteilung der NADA.

"Diese Stellungnahme schafft Klarheit. Wir haben stets betont, dass der Abschluss der juristischen Prüfung Grundvoraussetzung für eine Bewertung des Falles und alle weiteren Schritte ist", erklärte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes. "Wir hoffen, dass die Verfahren zügig zum Abschluss gebracht werden und umfassende Akteneinsicht gewährt wird." Dann könne man über mögliche weitere sportrechtliche und sportpolitische Schritte entscheiden.

Ein deutscher Sportmediziner soll am Olympia-Stützpunkt in Erfurt das Blut von rund 30 Sportlern einer unzulässigen UV-Bestrahlung unterzogen und dann reinfundiert haben - angeblich, um Infekten vorzubeugen. Erst gegen zwei der 30 Athleten hat die NADA Verfahren eingeleitet. Beide möglichen Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen beziehen sich auf die Zeit nach dem 1. Jänner 2011.

Seit Bekanntwerden der UV-Bestrahlung von Sportlern in Erfurt gibt es einen heftigen Wissenschaftlerstreit darüber, ob die Methode als Doping einzustufen ist und eine leistungssteigernde Wirkung hat. Der damalige ÖSV-Coach Walter Mayer, der nach seinen Angaben bei den Winterspielen 2002 eine gleichartige Behandlung durchgeführt hatte ("Blutbeutel-Affäre"), war von der FIS deshalb ursprünglich lebenslang gesperrt worden.

Die WADA kam zu ihrer endgültigen Einschätzung, indem sie eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen auswertete sowie externe Expertise zur Beurteilung der UV-Bestrahlungsmethode einbezog. Dabei wurden nach WADA-Angaben alle Gremien der WADA zu Rate gezogen.