Wieder Streit um Sonderanstalt Saualm
Die Debatte um das umstrittene Asylwerberheim auf der Kärntner Saualm geht in die nächste Runde. Nach Berichten über Missstände in der "Sonderanstalt" für Flüchtlinge nimmt nun die Volksanwaltschaft die Einrichtung genauer unter die Lupe und leitete ein amtswegiges Verfahren ein. Seit 1. Juli hat die Volksanwaltschaft das Recht, Einrichtungen, in denen es zu Anhaltungen kommt - neben Haftanstalten etwa auch Krankenhäuser, Kasernen oder Pflegeheime - auf die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen.
Vonseiten der Volksanwaltschaft hieß es dazu, dass es Gegenstand ihrer Prüfung sei, ob es auf der Saualm zu Anhaltungen komme. Volksanwalt Peter Kostelka verwies am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal auf mehrere Beschwerden, in denen neben unhaltbaren hygienischen Zuständen, Schimmelbefall und nicht adäquatem Essen auch von Anhaltungen die Rede sei. "Das heißt, dass Personen nicht das Haus verlassen dürfen, entweder tags- oder auch nachtsüber, was in Abrede gestellt wird. Aber wir werden das kontrollieren", so Kostelka.
Schriftliche Informationen
Bereits am 27. Juli 2012 ging ein Schreiben aus dem Büro von Volksanwalt Peter Kostelka an den Asylwerberheim-Anrainer Heinrich Tritthart, der gemeinsam mit dem Ortspfarrer von Wölfnitz und Lamm, Johann Wornik, die Missstände erstmals öffentlich angeprangert hatte. Darin hieß es, man wolle sich ein umfassendes Bild machen und ersuche um schriftliche Informationen.
Der Kärntner Flüchtlingsreferent Gernot Steiner erklärte am vergangenen Montag, kein Schreiben bekommen zu haben. Außerdem sei die Volksanwaltschaft für die Überprüfung von Asylquartieren nicht zuständig.
Dörfler bestreitet Missstände und Prüfbefugnis
Dem schließt sich der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) an. Am Mittwoch stellte er die Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft für das Asylwerberheim auf der Saualm infrage, wie er via Aussendung mitteilte. Zudem bestritt er erneut, dass es in den Quartieren Missstände gebe. Das Quartier werde regelmäßig durch das Flüchtlingsreferat des Landes geprüft, es gebe keine nennenswerten Beanstandungen, betonte der Landeschef.
Asylwerber könnten das Heim jederzeit und uneingeschränkt verlassen und sich frei bewegen. Es könne auf der Saualm in keinem Fall von Anhaltung gesprochen werden. Die Volksanwaltschaft habe daher kein Recht, dort die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen, so Dörfler.
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