Wieder mehr Einbürgerungen
Die Zahl der
Einbürgerungen steigt wieder. Daran, dass viele Prominente oder Reiche für ihre besonderen (finanziellen) Leistungen den österreichischen Pass bekommen, liegt das aber nicht. Lediglich 22 Personen wurden seit Anfang des Jahres für außergewöhnliche Leistungen mit der Staatsbürgerschaft belohnt - per Regierungsbeschluss.
Die gestern von der Statistik Austria vorgelegten Zahlen betreffen die "normalen" Einbürgerungen im ersten Halbjahr. Demnach wurden von Jänner bis Juni 3420 Ausländer zu Österreichern. Das sind um 656 oder 24 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die Eingebürgerten waren im Schnitt 26 Jahre alt, die Frauen waren leicht in der Überzahl. Die meisten Neo-Österreicher kommen aus Bosnien-Herzegowina (18,4 Prozent), der Türkei (17) und dem Kosovo (8,6). Insgesamt wurden Bürger aus 98 Staaten Österreicher.
Strenges Gesetz
In den letzten Jahren ist die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich gesunken. Grund war eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts. Seit 2006 müssen Bewerber einen Test bestehen. Außerdem wurden die Fristen für die Einbürgerung sogenannter bevorzugter Gruppen (etwa anerkannte Flüchtlinge oder Ehepartner von Österreichern) auf sechs Jahre verlängert.
2003 gab es sogar 45.112 Einbürgerungen. Damals bekamen viele Jugoslawien-Flüchtlinge, die Anfang der 90er-Jahre gekommen waren, die Staatsbürgerschaft.
Grundsätzlich können Ausländer nach 10 Jahren in
Österreich einen Antrag stellen. Die Entscheidung obliegt den Ländern, daher die regionalen Unterschiede. Nach 15 Jahren haben gut Integrierte einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Unter bestimmten Bedingungen, können auch Personen mit Wohnsitz im Ausland die Staatsbürgerschaft bekommen- etwa wenn sie für österreichische Institutionen arbeiten.
Für Personen, die besondere Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem oder künstlerischem Gebiet erbringen, gilt zwar die Frist von sechs Jahren - in Ausnahmefällen kann es aber viel schneller gehen: Das sind dann jene Einbürgerungen, die die Regierung beschließt.
Pro Jahr gibt es etwa 120 Anträge auf eine derartige Schnell-Einbürgerung. Aber nur 40 bis 50 Personen werden tatsächlich durch einen Beschluss des Ministerrats eingebürgert. Prominentestes Beispiel der letzten Jahre: Opernstar Anna Netrebko.