Politik

Warten auf den Anlass

Zuerst muss was Schlimmes passieren. Dann erfährt man: Der war schon lange eine Gefahr. Vor Jahren wurde bereits eine geistige Störung erkannt und mit der Behandlung begonnen. Aber ohne gravierende „Anlasstat“, wie das die Juristen nennen, kann man niemanden festhalten. Also wird er freigelassen. Wenn er die Arznei brav nimmt, braucht man keine Angst haben. Und wenn nicht? Immer wieder wird man bei Gericht mit so einem Fall konfrontiert, in dem erst dann Feuer am Dach ist, wenn es fast schon zu spät ist.

Die Psychiatriereform in den 1970er-Jahren hat zum Glück damit aufgeräumt, Menschen bei kleinsten Abweichungen von angepasstem Verhalten ins Irrenhaus zu sperren. Aber nur zu hoffen, dass ein von Wahnvorstellungen Getriebener nicht eines Tages jemanden vor die U-Bahn schubst, ist höchst beunruhigend.

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