Politik

Unsichtbare Gewalt

Man kann es drehen und wenden, wie man will (und darin sind Juristen ja sehr geübt): Wenn ein Täter mit milderer Strafe rechnen darf, weil die Abwehr des Opfers schwächer ist, bedeutet das eine Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen. Ein modernes Strafrecht sollte sich weniger am Täter und der Frage orientieren, wie viel (sichtbare!) Gewalt er eingesetzt hat, sondern sich vielmehr in die Lage des Opfers hineinversetzen. Gewalt ist nicht immer ein Prügel, ein Messer, eine Pistole, sie kommt oft subtil über die psychische Ebene daher und ist mindestens genauso verwerflich.

Der Ruf nach einem deutlicheren Strafrecht geht meist mit (der Forderung nach) härteren Strafen einher, die allerdings kein Allheilmittel sind. Die Ausgewogenheit ist das Ziel. Wenn ein Vergewaltiger nur deshalb drei Jahre Haft bekommt, weil er auch noch Diebstähle begangen hat und die Richterin einschlägige (Diebstahls-)Vorstrafen als Erschwerungsgrund heranziehen muss, sagt das schon alles: Das Vermögen wird immer noch höher bewertet als die körperliche Integrität.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Kommentar