Umstritten, aber ohne Alternative
Von Caecilia Smekal
Während die Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien, für Ruanda oder Sierra Leone internationale Akzeptanz erfahren, verhält es sich anders mit dem permanenten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH): Dieser wurde am 11. April 2002 auf Basis des Rom-Statuts, eines internationalen Vertrags, errichtet. Damit sollte eigentlich seine Legitimation gewährleistet werden. Der IStGH verfolgt Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wenn Straftaten nicht auf nationaler Ebene geahndet werden können, kommt er zum Zug.
Aber die Kritik am IStGH will nicht verstummen: Dass erst zehn Jahre nach der Gründung erstmals ein Urteil gefällt wurde (der kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga wurde im März schuldig gesprochen), ist vielen zu langsam. Auch die Ansicht, das Gericht sei voreingenommen und konzentriere sich zu sehr auf Afrika, wird immer wieder diskutiert. Schwäche 120 Staaten sind beigetreten. Doch die Liste der Verweigerer ist der große Makel des IStGH: Besonders die USA fehlen. Sie verhinderten vorsorglich, dass ihre Bürger an den IStGH überstellt werden können. Auch China und Russland sind nicht dabei.
Zudem wird der IStGH oft nicht ernst genommen: Gegen Sudans Präsident Omar al-Bashir läuft etwa ein internationaler Haftbefehl – Bashir beeindruckt das aber wenig. Er greift zurzeit den Südsudan militärisch an. Für Chefankläger Luis Moreno-Ocampo gibt es dennoch keine Alternative zum IStGH: Das Gericht untersuche Verbrechen, die sonst niemand verfolgt.
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