Politik

RH-Chef: "Anfüttern wieder strafbar machen"

Angesichts der jüngsten Korruptionsfälle und -vorwürfe fordert Rechnungshofpräsident Josef Moser schärfere Waffen im Kampf gegen die Korruption. Konkret kritisiert er zweierlei: Zum einen sei es ein "schwerer Fehler" gewesen, die Anti-Korruptionsgesetze beim "Anfüttern" (Amtsträger werden durch regelmäßige, kleine Aufmerksamkeiten wohlwollend gestimmt, Anm.) zu entschärfen: "Anfüttern muss insbesondere bei öffentlichen Unternehmen wieder strafbar sein. Wir sollten zu den strengen Bestimmungen zurückkehren, die bis 2009 gegolten haben", sagt Moser zum KURIER.

Zum anderen seien die gesetzlichen Regelungen sowohl bei der Parteien-Finanzierung als auch bei den "Vermögenszuwächsen" für Regierungsmitglieder zu lax. "Die Bestimmungen sind einfach nicht ausreichend."

Bei der Parteien-Finanzierung müssen Parteien vorerst nur Spenden melden, die 7260 Euro überschreiten; die Liste "verwaltet" der Rechnungshofpräsident. "Wir können bei den Parteispenden als Rechnungshof weder die Richtigkeit der Angaben überprüfen, noch sind Sanktionen vorgesehen, falls gegen die Meldepflicht verstoßen wird. Das ist sehr unbefriedigend", sagt Moser, der auch auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten bei den Regierungsmitgliedern hinweist. Parlamentarier müssen dem Nationalrat bloß melden, ob sie neben ihrem Verdienst als Abgeordnete mehr als 1142 Euro im Jahr verdienen - was und wie viel genau, ist nicht gefragt.

U-Ausschuss

Eine klare Position vertritt der Rechnungshofpräsident bei der Frage, ob parlamentarische Untersuchungsausschüsse auch Vorwürfe prüfen können, die von der Justiz untersucht werden. "Das ist selbstverständlich möglich", sagt Moser, "der Zugang ist ja ein unterschiedlicher: Die Justiz klärt strafrechtliche, das Parlament politische Vorwürfe. Bei entsprechender Vorbereitung können beide parallel arbeiten."

Der von der Bundesregierung angekündigte "Beirat", der Regierungsinserate überwachen soll, ist für Moser ein "guter Ansatz". Die zentrale Frage bleibe im Medientransparenzgesetz vorerst aber unbeantwortet, nämlich: "Wann ist es sinnvoll, dass die öffentliche Hand Werbe-Maßnahmen setzt?" Generell hält Moser Werbung und Inserate durch Ministerien bei einem konkreten Informationsbedürfnis für legitim. "Wenn etwa im Pensions- oder Sozialrecht Änderungen Platz greifen und sich Pensionshöhen oder der Zeitpunkt der Pensionsauszahlung ändert, ist es zweckmäßig, die Bevölkerung darüber zu informieren." Allerdings müsse der Beirat "in den Richtlinien die Ziele und Kriterien konkretisieren" - und Zuwiderhandeln auch mit Sanktionen ahnden können.

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