Was bleibt von E-Rezept und E-Ordination nach Corona?
Nachdem die Sozialversicherung in der Akutphase der Corona-Krise Maßnahmen wie das E-Rezept, die E-Ordination und partielles Aussetzen der Bewilligungspflicht implementiert hat, sollen diese nun evaluiert und weiterentwickelt werden. Man müsse sich ansehen, wie alltagstauglich und sinnvoll diese Maßnahmen seien, so Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, am Freitag.
In einer Aussendung sprach er von einem Innovationsschub. "Die Corona-Krise hat eindrucksvoll die Kraft und die Möglichkeiten der Digitalisierung aufgezeigt", meinte er: "Darauf lässt sich eine zeitgemäße, kundenorientierte Interaktion aufbauen." Das Zusammenspiel moderner digitaler Services mit individueller Beratung werde das künftige Kundenservice bestimmen. Er betonte auch, dass die Definition und zielgerichtete Information der Risikogruppen einzig aufgrund der vorhandenen Daten der Sozialversicherung möglich gewesen sei. "Daten können Leben retten", so Lehners Fazit.
Anfang der Woche hatte bereits der Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Bernhard Wurzer, erklärt, dass die Möglichkeit, ein Rezept auch elektronisch zu übermitteln, auch nach Abklingen des Coronavirus bestehen bleiben könnte.