Politik/Inland

Verlängertes Kindergeld wenig genutzt

Das sogenannte Kindergeld kann unter bestimmten Umständen etwa von Alleinerziehenden zwei Monate länger in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit werde aber kaum genutzt, das geht aus einer Anfragebeantwortung des Familienministeriums hervor. Die Grünen fordern daher Neuerungen, erklärte Familiensprecherin Daniela Musiol am Freitag im ORF-Radio. Im Ministerium sieht man keinen Änderungsbedarf.

Unabhängig von der Kindergeldvariante kann in bestimmten Härtefällen der Bezug um zwei Monate verlängert werden. Die Verlängerungsregelung gilt für Geburten ab Oktober 2009 und kann nach Ablauf der regulären Kindergeldvariante in Anspruch genommen werden. 2010 nutzten drei Personen diese Möglichkeit, im Jahr darauf 16 und bis Oktober 2012 waren es heuer 38.

Informationsmangel

"Das ist im Vergleich zu der Anzahl der Menschen, die alleinerziehend sind, ein Promille-Bereich", stellte Musiol fest. Das liege zum einen an einem großen Informationsdefizit und auch daran, dass man zu Gericht gehen müsse. Dies sei eine Hürde für Menschen, die noch nie bei Gericht waren, so Musiol.

Sie forderte eine generelle Neugestaltung des Kindergeldes und spricht sich gegen eine Verlängerung der Bezugszeiten aus. Viel mehr sollte es die Möglichkeit für Alleinerziehende geben, das Kindergeld auf andere Personen auszudehnen, etwa auf neue Partner oder die Großeltern, die sich um das Kind kümmern.

"Echte Härtefälle"

Das Familienministerium ortet allerdings keinen Änderungsbedarf, denn die Regelung ziele bewusst auf "echte Härtefälle" ab. Entscheidender sei, dass die Kinderbetreuungsplätze wie in den vergangenen Jahren weiterhin ausgebaut werden, um einen raschen Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen, hieß es.

Seitens des Familienressorts hielt man auch fest, dass die Broschüre über das Kinderbetreuungsgeld auch deutliche Informationen über die Verlängerungsmöglichkeit enthält. Auch das Familienservice und die Beratungsstellen der Gebietskrankenkassen informieren darüber. Alleinerziehende würden häufig eine längere Bezugsvariante wählen. Daher kommt eine etwaige Verlängerung erst später zum Tragen. Es sei daher auch abseits der Härtefallregelung nachvollziehbar, dass die Zahl der Inanspruchnahmen in den Jahren 2010 und 2011 niedriger war.