Verbot extremistischer Symbole wird ausgeweitet
Der Innenausschuss des Nationalrates hat am Donnerstagabend eine Ausweitung des Verbotes extremistischer Symbole beschlossen. Neben den Zeichen des Islamischen Staates und der Al-Qaida werden nun auch jene der kroatischen Ustascha oder der türkischen "Grauen Wölfe" verboten.
Außerdem betroffen sind auch die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem sollen nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird auch das Zeigen des "Wolfsgrußes" unter Strafe gestellt.
Begründet wird der Gesetzentwurf von der Regierung damit, dass die Ziele der betreffenden Gruppierungen im Widerspruch zu den Grundwerten Österreichs und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen und einschlägige Symbole als Aufruf zur Verherrlichung und Unterstützung von Gewalt verwendet werden. Im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sei es daher geboten, die Verwendung von Symbolen dieser Gruppierungen zu verbieten. Um welche Embleme, Zeichen und Darstellungen es konkret geht, wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Herbert Kickl ( FPÖ) bereits in Ausarbeitung.
Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.