U-Ausschuss: Schiedsstelle gab Opposition bei Fragen teilweise recht
Die Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss ist mit ihrer Beschwerde wegen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) nicht zugelassener Fragen teilweise erfolgreich gewesen. So befand das Gremium laut dem der APA vorliegenden Beschluss, dass eine Frage an Bernd Pichlmayer, der in Gernot Blümels (ÖVP) Kabinett in dessen Zeit als Kanzleramtsminister tätig war, zu Unrecht untersagt worden war. Recht bekam Sobotka hingegen in zwei weiteren Fällen.
Pichlmayer war im U-Ausschuss gefragt worden, ob er im Sommer 2019 von Kabinettschef Bernhard Bonelli in Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen, die in einem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, kontaktiert worden war. Sobotka als Vorsitzender ließ diese Frage nicht zu, was laut der Schiedsstelle - sie besteht aus Mitgliedern der Volksanwaltschaft - zu Unrecht erfolgte. Die SPÖ will Pichlmayer daher noch einmal als Auskunftsperson in den U-Ausschuss laden.
Vier Beschwerdepunkte
Auch in einem weiteren von insgesamt vier Beschwerdepunkten bekam die Opposition recht, der sich auf eine Frage an Blümel bezieht. Hier ging es um Termine mit Religionsgemeinschaften zu angeblichen Steuerprivilegien. Sobotka, der auch diese Frage nicht zuließ, habe sich dazu nicht mit dem Verfahrensrichter beraten, bemängelt die Schiedsstelle. Allerdings habe Blümel eine sinngleiche Frage dennoch beantwortet, weswegen sich keine Konsequenzen ergeben.
Zwei weitere Fragen habe der Vorsitzende zu Recht nicht zugelassen, urteilte die Schiedsstelle. Etwa ob sein nunmehriger Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist Blümel in irgendeiner Art und Weise darüber informiert habe, dass er Beschuldigter sei bzw. dass Zwangsmaßnahmen gegen ihn anstehen könnten. Eine weitere an Pichlmayer stand ebenfalls in Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen.
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich trotz des Patts über den Spruch der Schiedsstelle. "Parlamentarische Schiedsstelle erklärt #Sobotage für rechtswidrig", twitterte er.