Politik/Inland

U-Ausschuss: Gutachten gibt Grünen recht

In einem sind sich alle Fraktionen des Untersuchungsausschusses einig: Die für Donnerstag angesetzte Krisensitzung mit Parlamentspräsidentin Barbara Prammer entscheidet, ob der U-Ausschuss weiter­arbeitet – oder nicht.

Seit Tagen herrscht im Ausschuss eine Pattstellung. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Grüne Ausschuss-Vorsitzende Gabi Moser einen Vierparteien-Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ nicht zur Abstimmung zuließ, weil dieser auch die Aufforderung an die Regierung enthalte, zu abgeschlossenen Themen (z. B. BUWOG, Telekom) keine Akten mehr zu liefern. Moser hält das für gesetzeswidrig, SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ warfen ihr "diktatorisches" Verhalten vor, und mancher wünschte gar Mosers Rücktritt als Vorsitzende.

Am Mittwoch kursierte dann das Gerücht, die Regierungsfraktionen hätten Moser ein Ultimatum gestellt: Entweder, sie akzeptiere, dass die Akten nicht mehr geliefert werden, oder man schließe den Ausschuss per Fristsetzungsantrag.

Pendl weiß von nichts

Weder Moser noch die Regierungsparteien wollten das bestätigen. "Ich weiß nichts von einem Fristsetzer", sagte SPÖ-Fraktionsführer Otto Pendl zum KURIER. "Im Gegenteil, ich gehe davon aus, dass wir das Problem am Donnerstag lösen und die Arbeit fortsetzen."

In eben dieser Sitzung dürfte es freilich zu erheblichen Dissonanzen kommen. Denn ein von Verfassungsrechtler Heinz Mayer verfasstes, dem KURIER vorliegendes Gutachten bestätigt die von Moser vertretene Rechtsansicht in sämtlichen Punkten.

Demnach sei es klar zu verneinen, dass der Ausschuss einen "Zeitplan" für eine Vorlage der Akten beschließen darf; Zeitpläne seien "lediglich für die Befragung von Auskunftspersonen vorgesehen" – es sei denn, man ändere die Basis des Ausschusses, den Beweisbeschluss – doch das wiederum bedarf im konkreten Fall der Zustimmung aller Fraktionen, also auch der Grünen.

Irreführend

In seinem Gutachten kritisiert der Dekan des Wiener Juridikums offen jene Stellungnahme, die die Parlamentsdirektion erstellte, um die Pattstellung zu lösen. Laut Mayer haben die Juristen des Parlaments bei der zentralen Frage, ob Ministerien weiter Akten liefern müssen, eine "irreführende und unzutreffende" Diktionen gewählt. Für ihn ist die Sache eindeutig: So lange der Beweisbeschluss nicht mit den Stimmen aller Parteien geändert wird, sind die Akten uneingeschränkt zu liefern – auch zu Themen, die als erledigt gelten.

Mayer warnt, die Befugnisse von Barbara Prammer zu überschätzen: "Die Präsidentin des Nationalrates fungiert in Angelegenheiten von Untersuchungsausschüssen lediglich als Poststelle im Verkehr zwischen den Ämtern und dem U-Ausschuss." Sie habe "keinerlei Dispositionsbefugnis", ob sie Akten, die ihr von Behörden vorgelegt werden, dem Ausschuss weiterleitet oder nicht.

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