Tierschutzvolksbegehren fordert Entscheidung über Durchführung
Die Organisatoren des Tierschutzvolksbegehren haben am Montag an das Innenministerium appelliert, bis 15. November zu entscheiden, ob das Volksbegehren wie geplant im Zeitraum von 18. bis 25. Jänner 2021 stattfinden könne. Notwendig sei dies wegen steigender Infektionszahlen und der aktuellen Einschätzung durch Franz Allerberger, Leiter der Abteilung für "Öffentliche Gesundheit" der AGES, wonach der Gipfel der Corona-Infektionen "im Dezember oder Jänner" zu sehen sei.
Es stelle sich daher "die Frage, wie unter diesen Rahmenbedingungen ein Volksbegehren durchgeführt werden soll", hieß es in der Aussendung. Unterstützung verlange man zudem von den für NGOs zuständigen Vizekanzler Werner Kogler und den für die Gesundheitsfragen zuständigen Minister Rudolf Anschober (beide Grüne).
Großer Aufwand
Zwei Monate vor dem Volksbegehren müsste klar sein, ob es gesetzeskonform durchgeführt werden kann oder nicht, schrieben die Organisatoren. Mit den Vorbereitungen für die Eintragungswoche sei nicht nur ein hoher Einsatz an finanziellen Mitteln, sondern auch viel Arbeitsaufwand von hunderten Ehrenamtlichen verbunden. Eine spätere Verschiebung würde sich katastrophal auf die Initiative auswirken und müsse daher mit allen Mitteln verhindert werden.