Staatssekretäre zahlen nach Gutachten Über-Bezahlungen zurück
Die vier aktuellen Staatssekretäre und zwei Vorgänger werden zu Anfang ihrer Tätigkeit bezogene zu hohe Saläre zurückzahlen, berichtete die ZiB 2 am Mittwoch. Das Kanzleramt hat nach Oppositionskritik ein Gutachten eingeholt. Demnach stellt der Höchstbezug schon vor der Aufgabenbetrauung eine "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung" dar - wobei es diese Praxis, gleich mit Angelobung das Maximum zu bezahlen, schon rund 25 Jahre gibt.
Ein Verschulden der Staatssekretäre sei das nicht, es sei vielmehr ein "Fehler im verwaltungsrechtlichen Handeln", zitierte die ZiB 2 das Kanzleramt. Die sechs in der aktuellen Gesetzgebungsperiode betroffenen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen verzichten freiwillig auf die Über-Bezahlung zu Beginn - die insgesamt 14.408,40 Euro werden bei den nächsten Gehaltsüberweisung abgezogen.
Auf Susanne Kraus-Winkler (ÖVP/Tourismus) entfallen 4.975,66 Euro, auf Florian Tursky (ÖVP/Digitalisierung) 4.703,01 Euro, auf Claudia Plakolm (ÖVP/Jugend) 1.938,52 Euro und auf Andrea Mayer (Grüne/Kultur) 333,43 Euro. Ihre Vorgängerin Ulrike Lunacek (Grüne) - die im Mai 2020 zurückgetreten ist - erstattet 1.496,89 Euro zurück und der jetzige Finanzminister Magnus Brunner für seine vorherige Tätigkeit als Staatssekretär im Umweltministerium 958,89 Euro.
In gutem Glauben
Seit rund 25 Jahren haben auch alle Vorgänger gleich zu Beginn den Höchstbetrag (aktuell sind das rund 17.000 Euro monatlich) bekommen, auch wenn sie erst einige Zeit nach der Angelobung von ihren Ministern mit inhaltlichen Aufgaben betraut wurden - und ihnen weniger (aktuell 1.900 Euro pro Monat) zusteht, wenn sie nur Vertretungen sind. Rückforderungen von den Amtsträgern früherer Gesetzgebungsperioden sind rechtlich allerdings nicht möglich, ergab das bei einem Salzburger Universitätsprofessor eingeholte Gutachten. Dies weil es zum Teil keine Akten mehr gibt, aber auch weil die Betroffenen das Geld in gutem Glauben bezogen und ausgegeben haben.
Für die Zukunft will die Regierung mit einer Klarstellung zum Vollzug verhindern, dass es zu weiteren "irrtümlich erfolgten Vermögensverschiebungen" kommt. Alle Ministerien werden mit einem Schreiben informiert, dass Staatssekretäre den höheren Bezug erst dann bekommen, wenn sie die Betrauung mit einem Aufgabengebiet schriftlich belegen.
Die Opposition hätte allerdings gerne eine Gesetzesänderung. Die Bundesräte von SPÖ, FPÖ und Neos haben vor einem Monat mittels Drittelantrag eine Gesetzesinitiative in Richtung Nationalrat geschickt. Dieser Antrag sieht vor, die Betrauung von Staatssekretären im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Das brächte Transparenz, und nur mit dieser wäre sichergestellt, dass "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebungen" verhindert werden, drängte SPÖ-Bundesrat Sascha Obrecht in einem Statement auf eine gesetzliche Absicherung. Dem schloss sich auch Neos-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky an, der bedauerte, dass "das Geld, das die Staatssekretäre vorheriger Regierungen zu Unrecht bekommen haben, unwiederbringlich dahin ist". Die anfängliche Überbezahlung der Staatssekretäre war durch eine Anfrage der SPÖ- und Neos-Bundesräte bekannt geworden.