Politik/Inland

So mächtig sind Europas Höchstrichter

Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen die wirklich heiklen Fälle und sensiblen Materien. Der EuGH muss europäisches Recht auslegen und anwenden und gerät mitunter zwischen die Fronten der EU-Gegner und Europa-Verteidiger – speziell in polarisierenden Wahlkampfzeiten. Doch nicht nur.

Den Briten haben die EU-Höchstrichter im Vorjahr die Brexit-Tür noch einmal ganz weit aufgemacht und sinngemäß erklärt, sie könnten ihre Austrittserklärung jederzeit und einseitig zurücknehmen. Doch auch das half nichts, Großbritannien beharrte auf den EU-Austritt. Das Chaos ging weiter.

Oder: Das höchst umstrittene Milliarden-Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB), als Fall vorgebracht immerhin vom deutschen Bundesverfassungsgerichtshof. Der EuGH urteilte, die Zentralbank darf um Unsummen (bis heute 2,5 Billionen Euro) nur bedingt solide Staatsanleihen aufkaufen. Die 60 Milliarden Euro pro Monat stellen für die Luxemburger Höchstrichter keine verbotene Staatsfinanzierung dar. Viele Top-Experten sahen und sehen das anders.

Letzte Instanz

Doch: Solche und andere Urteile sind letztinstanzliche Erkenntnisse, zu denen der EuGH kommt. Sie gelten für jeden Bürger, jedes Unternehmen, jedes Gericht, jedes Land in der EU.

Waren es bis in die 1990er-Jahre vor allem Wirtschaftsfragen zum Binnenmarkt, mit denen sich die Höchstrichter auseinanderzusetzen hatten, kommen heute mehr und mehr hochpolitische Causen, Menschenrechtsfragen, Diskriminierungsthemen auf den Tisch der Luxemburger Richter. Und landen damit in den Mühlen der Tagespolitik.

 

 

Alle Inhalte anzeigen

„Früher wurden heikle Urteile meist zähneknirschend akzeptiert. Heute werden sie viel öfter offen infrage gestellt und speziell in Wahlkampfzeiten manchmal auch absichtlich fehlinterpretiert“, sagt Österreichs langjährige EuGH-Richterin Maria Berger zum KURIER.

 

Alle Inhalte anzeigen

So ein Fall ist das jüngste EuGH-Urteil zur Abschiebung von Flüchtlingen, die straffällig geworden sind.

Klares Urteil

Eigentlich hat der EuGH nur den Status-quo zementiert, wonach es gemäß Genfer Flüchtlingskonvention und EU-Menschenrechtskonvention nicht möglich ist, einen straffällig gewordenen Flüchtling abzuschieben, wenn im Heimatland, Verfolgung, Folter und Tod droht.

Doch Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ sieht den EuGH auf dem falschen Dampfer: „Ich bin mir nicht sicher, ob der EuGH sein Visier richtig eingestellt hat.“ Die Höchstrichter müssten sich zum Vorwurf machen lassen, nicht die Bevölkerung, sondern Straftäter zu schützen, meinte Kickl. Der EuGH als „Schutzpatron für Kriminelle“, wie der Freiheitliche insinuiert?

Ex-Höchstrichterin Berger kritisiert diese Aussage scharf: „Minister Kickl akzeptiert wieder einmal nicht, dass Grund- und Menschenrechte über der Politik stehen und sich nicht nach den aktionistischen Bedürfnissen eines Innenministers richten können.“ Bergers Parteikollege, SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann, geht einen Schritt weiter: „Ein Regierungsmitglied, das dem EU-Höchstgericht mit Missachtung begegnet, ist nicht mehr haltbar.“ Kanzler Sebastian Kurz solle Kickl ehebaldigst entlassen.

Auch wenn in anderen Fällen bei weitem nicht solche Konsequenzen gefordert werden, werden diese Causen nicht minder kontroversiell diskutiert. Seit Jahresbeginn waren das etwa die Aufhebung der Karfreitagsregelung oder die nochmalige Aufhebung der Vordienstzeiten-Regelung für Beamte, die die Republik hunderte Millionen Euro kosten könnte.

Ein anderer aktueller Fall wirkt vergleichsweise harmlos, steht aber exemplarisch für das Gezerre nach einschlägigen EuGH-Sprüchen.

Die Rede ist von der exakten Aufzeichnung von Arbeitszeiten. Hielt die Wirtschaftskammer sofort fest, dass sich das EuGH-Urteil nur auf Spanien bezog und für Österreich keine Relevanz habe, weil hierzulande Arbeitszeiten streng und stets korrekt aufgezeichnet würden, hielten die AK und der eine oder andere Experte mit Praxisbezug dagegen.

Solche Urteile, denen sehr oft langwierige Verfahren in einem EU-Mitgliedsstaat vorausgehen, polarisieren. Denn sie sind hochkomplex und für den Einzelnen oft kaum noch zu verstehen.

Hilfe für EU-Gegner

Der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal hält diese „kaum noch vorhersehbaren“ Urteile des EuGH mittlerweile sogar für ein echtes Problem der rechtsstaatlichen Steuerbarkeit Europas. Mazal sagte zum KURIER: „Die Erkenntnisse müssten halbwegs nachvollziehbar sein und viel rascher kommen. Sonst entsteht nur Frust und Unmut in der Bevölkerung und wir gießen Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner.“

 

Alle Inhalte anzeigen

Aber klarerweise müsse man es jedem Bürger und jeder Regierung zugestehen, in bestimmten Fällen den EuGH anzurufen. So sei es nur legitim, etwa die Vordienstzeiten für Beamte oder die Frage der Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland vor das Europäische Höchstgericht zu bringen, findet der Experte. Mazal sagt: „Die EU-Regelungen werden immer komplexer und je mehr Regelungen entstehen, desto mehr Lücken gibt es auch. Dadurch werden die Urteilssprüche immer weniger prognostizierbar.“