Politik/Inland

Schnellkurs für spätberufene Lehrer mit Joberfahrung kommt

In den kommenden zehn Jahren wird rund die Hälfte der derzeit aktiven Pädagogen in den Ruhestand treten. Zwar sinkt auch die Zahl der Schüler, dennoch droht ein Lehrermangel. Das Bildungsministerium hat nun im Zuge einer Novelle des Studienrechts eine Art Schnellsiedekurs Pädagogik für Quereinsteiger in die Begutachtung geschickt. Wer die Voraussetzung erfüllt, kann in zwei Jahren (auch berufsbegleitend) eine Master-Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule und Uni absolvieren. Die Ausbildung berechtigt dann zum Unterrichten der 10 bis 14-Jährigen an Neuen Mittelschulen oder AHS.

"Praktiker an die Schulen holen"

Idee ist, Menschen, die Lust auf und Interesse für den Lehrerjob haben, aber bereits einen anderen Beruf erlernt haben und ausüben, einen beruflichen Umstieg zu ermöglichen. "In der Berufsbildung machen wir extrem gute Erfahrungen mit Fachleuten aus der Praxis. Mit diesem neuen Masterlehrgang holen wir noch mehr Praktikerinnen und Praktiker in die Schulen, die ganz neue Erfahrungen und Blickwinkel in die Klasse bringen. Das ist für alle ein Gewinn – für die Kinder genau so wie für die Kolleginnen und Kollegen", erklärt Bildungsministerin Sonja Hammerschmid.

Erststudium als Voraussetzung

Voraussetzung zur Zulassung für das "Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)" sind ab Studienjahr 2018/19 ein absolviertes Studium und eine "facheinschlägige Berufserfahrung" von mindestens 3000 Stunden. Gemeint ist damit: Ein Chemiker, der in einem Labor gearbeitet hat, kann zugelassen werden, ebenso ein (ausgebildeter) Musiker, der Konzerterfahrung hat. Ein Karikaturist, der ein abgeschlossenes Jus-Studium hat, müsste zuerst ein künstlerisches Studium absolvieren, bevor er den Pädagogik-Masterlehrgang absolvieren und als Zeichenlehrer unterrichten kann. Wie die Studien im Detail aussehen sollen, vor allem welche Erst-Studien als sinnvolle Vorbildung angesehen werdend, wird noch ausgearbeitet.

Der Vorteil des 2-jährigen Crash-Kurs ist, dass Quereinsteiger nicht die ganze Lehrerausbildung – vier Jahre Bachelor- und zwei Jahre Master-Ausbildung – nachholen müssen. Das wird zudem den Lehrkräften des erfolgreichen "Teach for Austria"-Programm helfen, die Hochschulabsolventen jetzt schon in einem zweijährigen Fellowprogramm ausbilden, aber nur eingeschränkt einsetzen können.

Neu geregelt wird auch die Pädagogenausbildung, die an Pädagogischen Hochschulen und Unis stattfindet. "Wir haben nun das Studienrecht an den jeweiligen Hochschulen und den Universitäten harmonisiert. Damit schaffen wir mehr Klarheit und Rechtssicherheit und tragen entscheidend zur Vereinfachung der Verwaltung bei", findet Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Denn bei dem für eine Fixanstellung nötigen Masterstudium müssen die PH verpflichtend mit Universitäten kooperieren.