Politik/Inland

Regierung arbeitet an neuer Pflege-Karenz

Eigentlich sollte das Thema Pflege bis zur Nationalratswahl erledigt sein – mit der Verlängerung des sogenannten Pflegefonds bis ins Jahr 2016 gelang der Regierung das größte Projekt.

Nun will Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) aber mehr: Noch vor dem Wahlsonntag will er einen weiteren Schritt setzen, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Ihm geht es dabei um die Möglichkeit einer Auszeit mit sozialer Absicherung für den Fall, dass ein naher Angehöriger plötzlich intensiv betreut werden muss. Hundstorfer denkt an eine maximal drei Monate dauernde „Pflegekarenz“, während der auch Arbeitslosengeld bezahlt werden soll.

Chaos am Beginn

Bei Pflegefällen herrsche vor allem in den ersten zwei, drei Wochen Chaos, es sei viel zu organisieren. „Wir wollen diese Zeit abpuffern’“, sagt Hundstorfer zum KURIER.

Mehr Details verrät er derzeit nicht, die Verhandlungen laufen. Aus dem Büro von Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner, der mit Hundstorfer einem Kompromiss finden soll, werden die Gespräche bestätigt. „Wir sind auf einem guten Weg“, heißt es aus dem Büro Mitterlehners. Finden SPÖ und ÖVP ein Modell, so kämen sie einer Forderung nach, die die Reformgruppe zur Pflege im Dezember 2012 erhoben hat. Gewünscht wird darin zur Entlastung pflegender Angehöriger eine zeitlich befristete Pflegekarenz oder Pflege-Teilzeit mit finanzieller Absicherung sowie ein Kündigungsschutz für die Betroffenen. In den Empfehlungen der Arbeitsgruppe heißt es: „Die Umsetzung ist gemeinsam mit den Sozialpartnern für 2013 angestrebt.“ Die ÖGB-Frauen haben erst auf ihrem Kongress, der vergangene Woche stattgefunden hat, einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz gefordert.

Das gilt jetzt

Derzeit gibt es neben dem Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung (eine Woche im Jahr, zwei Wochen bei Kindern unter 12 Jahren) folgende Varianten der Karenz: mit Rechtsanspruch für die Pflege eines schwer erkrankten Kindes (max. fünf Monate); und die Hospizkarenz (max. drei Monate). In beiden Fällen wird das Gehalt in der Karenz nicht weiter bezahlt, die Betroffenen sind aber sozialversichert.