Politik/Inland

Reform der Gewerbeordnung nun im Parlament

Lange Verhandlungen haben am Mittwoch zu einer Regierungsvorlage zur Reform der Gewerbeordnung geführt. Für Unternehmer sollen manche Regeln einfacher und günstiger werden. So sollen Gewerbeanmeldungen gratis, Nebenrechte erweitert und Verfahren im Betriebsanlagenrecht unbürokratischer und schneller werden. Nun geht die Vorlage ans Parlament, wo sich zuerst der Wirtschaftsausschuss der Thematik annimmt.

Im parlamentarischen Prozess sind gewisse Änderungen noch möglich. Teilreglementierte Gewerbe soll es künftig keine mehr geben. Es läuft auf 81 reglementierte Gewerbe hinaus und der große Rest von 440 soll frei sein. Die SPÖ hätte die Zahl der reglementierten Gewerbe gerne halbiert, schlussendlich ist die Zahl um eines gestiegen.

Furcht vor "Gefährdung der Qualität"

Ein Gewerbeschein für alle Gewerbe, was manche forderten, ist es schon gar nicht geworden. Dagegen wurde etwa mit einer Gefährdung der Qualität der Lehre aber auch des Unternehmertums an sich argumentiert. Die deutliche Liberalisierung der Gewerbeordnung in Deutschland 2004 habe etwa mehr Vor- als Nachteile gebracht, argumentierte die Wirtschaftskammersparte Gewerbe/Handwerk stets.

"Indem wir die Gewerbeordnung praxisnah modernisieren, erleichtern wir den Unternehmern das Wirtschaften und machen den Standort noch attraktiver", so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), der die Vorlage eingebracht hatte, in einer Aussendung. Mit der Reform habe man eine "deutliche Entbürokratisierung vorgenommen", betonte SPÖ-Regierungskoordinator Thomas Drozda nach dem Ministerrat.

Leitl verspricht Einsparungen

WKÖ- und ÖVP-Wirtschaftsbundpräsident Christoph Leitl erinnerte daran, dass die Reform der Gewerbeordnung die Kammer rund 20 Mio. Euro pro Jahr koste. Aber: "Diese Reform entlastet die Unternehmen nicht nur in der Bürokratie bei den Betriebsanlagen, sondern auch budgetär." Nun steht noch eine von ihm in Aussicht gestellte Reform der Organisation der Wirtschaftskammer selbst an, die den Unternehmen weitere Einsparungen bringen soll.

Bei den Nebenrechten, die bei den freien Gewerben auf 30 Prozent und bei den reglementierten auf 15 Prozent erweitert werden, wird der jeweilige Auftragswert herangezogen. So kann ein Tischler, der eine Küche baut, auch Fließen darin verlegen, wenn das vor Abnahme beauftragt wurde und vom Auftragswert zusammenpasst. Oder: Ein Trockenausbauer, der eine neue Decke legt, darf sie auch ausmalen, Leuchtspots einsetzen und mit der Elektroinstallation verbinden, wenn diese Folgeaufträge vor Abnahme der Hauptleistung beauftragt wurden.