Rechnungshof und Sozialversicherungen üben Kritik an Steuerreform
Auch in den letzten zur geplanten Steuerreform eingelangten Begutachtungsstellungnahmen wird Kritik an der nicht weit genug gehenden Ökologisierung des Steuersystems geübt. So meint etwa der Rechnungshof (RH), dass beim Klimabonus der Anreiz für weniger Verbrauch fossiler Energieträger fehle. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist in einem anderen Punkt unzufrieden, nämlich mit der Beitragsreduktion in der Krankenversicherung.
Der RH erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Österreich im Falle der Verfehlung der Klimaziele die Mehremissionen durch den Ankauf von Emissionszertifikaten kompensieren müsste - für 2021 bis 2030 könnte sich das auf bis zu 9,214 Mrd. Euro summieren. Dass die CO2-Bepreisung die Treibhausgas-Emissionen Österreichs im Jahr 2025 um rund 1,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente senken soll, trägt, so der RH, "nur einen geringen Teil der zur Erreichung der Klimaziele 2030 notwendigen THG-Reduktion Österreichs bis 2030 bei". Auch für die Ziele bis 2050 brauche es weitere wirksame Maßnahmen.
Bei den Sozialversicherungen stößt man sich an einer geplanten Entlastungsmaßnahme, nämlich an der geplanten Senkung der Krankenversicherungsbeiträge. Dies verfehle die Zielsetzung einer treffsicheren Entlastung von geringen Einkommen und führe zu bürokratischem Mehraufwand. Stattdessen schlägt man bei der Sozialversicherung die Anpassung steuerrechtlicher Bestimmungen vor, etwa eine Negativsteuer. Man könne damit den gleichen Effekt erzielen, zudem könne das Gesamteinkommen der Versicherten berücksichtigt werden.
Einen Kritikpunkt macht auch die Industriellenvereinigung geltend. Die Körperschaftssteuer werde nur auf 23 statt auf 21 Prozent gesenkt, wie im Regierungsprogramm eigentlich vorgesehen, dies sei "nur der halbe Weg". Außerdem würden Personengesellschaften nicht analog entlastet.