Promi-Staatsbürgerschaften: Eilverfahren wieder im Geheimen
Opernsängerin Anna Netrebko, Autor Ulrich Brée und Seglerin Jolanta Ogar haben eines gemeinsam: Sie alle bekamen die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund „besonderen Interesses der Republik“ im Eilverfahren verliehen. Dieses Interesse kann aufgrund außergewöhnlicher wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, künstlerischer oder sportlicher Leistungen bestehen, wird anhand fixer Kriterien geprüft und von der Regierung bestätigt. 2017 wurden die Namen der dieserart Begünstigten erstmals in den Ministerratsprotokollen veröffentlicht.
Von dieser Praxis rückt die türkis-blaue Regierung nun wegen Datenschutzbedenken wieder ab. Materiell habe man keine Einwände gegen eine Veröffentlichung, es fehle jedoch an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, heißt es dazu aus dem Innenministerium.
2017 wäre das nur aufgrund einer Ausnahmeregelung möglich gewesen, zusätzlich wäre die Zustimmung alle Betroffenen eingeholt worden. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung müsse diese Praxis aber erneut geprüft werden.
Interesse aller
Eine „sehr schwache Begründung“, findet Rechtsanwalt Johannes Öhlböck. Es gelte zwar, das individuelle Recht auf Datenschutz gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Information abzuwägen. Wenn ein Eilverfahren aber im Interesse der Republik argumentiert werde, sei es wohl „im Interesse von uns allen“, meint der Experte.
Würden diese Beschlüsse nun wieder „ins stille Kämmerchen verschoben, wo das niemand überprüfen kann“, eröffne das „ein gewisses Missbrauchspotenzial“. Öhlböck ortet in Österreich aber auch grundsätzlich „eine Tendenz, alles zu verstecken“ – Stichwort Amtsgeheimnis. Alle entwickelten Staaten würden sich in Richtung Informationsfreiheit bewegen, „nur wir machen zu“.