ÖVP will Wahlkampfkosten 2019 eingehalten haben
Im Streit über eine mögliche Nicht-Einhaltung der Wahlkampfkostengrenze 2019 hat die ÖVP nun ein Zahlenwerk vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass sie die Obergrenze von sieben Millionen eingehalten habe. Konkret listet die ÖVP für die relevanten 82 Tage vor der Wahl vergangenen September Ausgaben von 5,6 Millionen Euro auf.
Die Rechnung wird nun kommende Woche von vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Die Wirtschaftsprüfer müssen der Darstellung der ÖVP nicht folgen, sondern können einzelne Posten doch noch dem Wahlkampfbudget zurechnen.
Jeder, der den Wahlkampf mitverfolgt habe, wisse, dass die Volkspartei im Gegensatz zum politischen Mitbewerb beispielsweise komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe, betont die stellvertretende Generalsekretärin Gaby Schwarz. Gleichzeitig fordert sie allen voran die Parteispitzen von SPÖ und FPÖ auf, unverzüglich nachzuziehen und ihre Wahlkampfausgaben ebenso offenzulegen.
Gesetzlich sind nur jene Ausgaben einzurechnen, die ab dem Stichtag 9. Juli getätigt wurden. Damit sind alle Aktivitäten aus dem Früh-Wahlkampf ausgeklammert. Derer gab es bei der ÖVP gar nicht so wenige, hatte Spitzenkandidat Sebastian Kurz (ÖVP) doch unmittelbar nach seiner Abwahl als Kanzler am 27. Mai durch die Lande zu touren begonnen.
Das Zahlenwerk kommt pünktlich zur Fortsetzung des Verfahrens der ÖVP gegen die Wochenzeitschrift Falter. Dabei geht es um Berichte des Magazins, wonach die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 mit buchhalterischen Tricks und zum Teil doppelter Buchführung das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze verschleiert habe. Der Falter ging zudem davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einer Wahlkampfkosten-Überschreitung kalkulierte. Die Volkspartei klagte deshalb auf Unterlassung.