Nationalrat beschließt Fortpflanzungsgesetz
Gegen massive Bedenken vor allem der katholischen Kirche hat der Nationalrat am Mittwoch das neue Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen. Dieses ermöglicht homosexuellen Paaren künstliche Befruchtung, erlaubt die Eizellenspende und öffnet der Präimplantationsdiagnostik die Türe. Damit ist künftig die Untersuchung des künstlich befruchteten Embryos vor der Einsetzung in die Gebärmutter erlaubt. Die PID kann künftig in Ausnahmefällen, etwa zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten eingesetzt werden.
Die Novelle ist mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen worden. Aus der ÖVP waren aber neben Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg in der namentlichen Abstimmung noch Andreas Zakostelsky, Wolfgang Gerstl und Asdin El Habassi dagegen. Auch bei den NEOS gab es mit Christoph Vavrik einen Ausreißer. Die Grüne Helene Jarmer wollte eigentlich auch nicht zustimmen, war aber krankheitsbedingt nicht anwesend.
Anlass für das neue Gesetz war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes.
"Ethisch nicht akzeptabel"
Zuvor war die Debatte über das Gesetz äußert leidenschaftlich ausgefallen. So kassierte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka einen Ordnungsruf, weil er den blauen Generalsekretär Herbert Kickl während dessen Rede einen "großen Heuchler" gerufen hatte. Kurz darauf erhielt Kickl einen ebensolchen für seinen Vorwurf der Blödheit.
Überhaupt fanden die Freiheitlichen zur Novelle scharfe Worte: "Es ist ein sehr schwarzer Tag für diese Republik Österreich", meinte Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Sie stört etwa, dass es bei der Eizellenspende keine Obergrenze gebe, wie oft eine Frau spenden kann. Auch andere Punkte würden in Richtung einer Ausbeutung der Frauen gehen. Team Stronach-Gesundheitssprecher Marcus Franz pflichtete bei. Das Gesetz sei "ethisch nicht akzeptabel", würde Kinderrechte missachten und "Kraut und Rüben-Elternschaften" fördern.
"Wer von Ihnen allen ist perfekt?"
Aus der ÖVP gegen das Gesetz stimmte Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg: "Wer von Ihnen allen ist perfekt?", fragte er die Abgeordneten. Bei der PID als Selektionsverfahren zwischen wertem und nicht wertem Leben stelle sich die Frage, welches Baby perfekt sei und ob beispielsweise das Risiko auf Krebs auch einmal zu einer Selektion führen werde. Menschenwürde gelte auch für jene, die scheinbar nicht perfekt seien, weshalb er nicht zustimmen könne.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) äußerte tiefen Respekt vor Huainiggs Worten, verteidigte aber die Regelung zur PID. Es gehe nicht um perfekt oder nicht perfekt, sondern man erlaube in ganz eingeschränkten Fällen, dass Frauen keine Schwangerschaft auf Probe eingehen müssen. Sie freue sich über die Verabschiedung des Gesetzes.
Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen. Dieses ermöglicht lesbischen Paaren die künstliche Befruchtung, erlaubt die Eizellenspende und die Samenspende bei der In-vitro-Fertilisation und öffnet der Präimplantationsdiagnostik die Türe. Anlass war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Kritik kam vor allem aus der römisch-katholischen Kirche.
Frauen in homosexuellen Lebensgemeinschaften muss die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ermöglicht werden, hatte der VfGH Anfang 2014 entschieden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) legten daraufhin im November eine Gesetzesnovelle vor, die nicht nur diesem Auftrag entsprach. Auch die vor zwei Jahren bekannt gegebenen Empfehlungen der Bioethikkommission wurden weitgehend umgesetzt.
Mit der Novelle wird die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für Frauen in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft geöffnet. Alleinstehende Frauen bleiben ausgeschlossen, weil - so die Erläuterung zum Gesetz - Kindern nicht von vornherein nur ein Elternteil zur Verfügung stehen soll.
Die Verwendung des Samens eines Dritten, also die Samenspende, war bisher auf die Befruchtung durch Einbringung in die Geschlechtsorgane der Frau ("Insemination") beschränkt. Nun wird sie für alle Methoden und (siehe oben) auch für lesbische Paare erlaubt. Gestattet wird auch die Eizellenspende. Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten, und es gibt Altersgrenzen: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre alt sein. Weiterhin verboten bleibt die Leihmutterschaft.
Erstmals möglich wird die Präimplantationsdiagnostik (PID), also die Untersuchung des künstlich befruchteten Embryos vor der Einsetzung in die Gebärmutter. Dies wird aber nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein, nämlich nach wiederholt fehlgeschlagener künstlicher Befruchtung und "wenn Grund zur Annahme besteht, dass dies auf die genetische Disposition der entwicklungsfähigen Zellen und nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist".
Kritik am rot-schwarzen Begutachtungsentwurf kam vor allem von kirchlicher Seite sowie aus Teilen des ÖVP-Klubs. In der Regierungsvorlage wurde bei der PID nachgeschärft, eine untere Altersgrenze von 18 Jahren bei Eizellen- und Samenspende eingeführt, die Beratungsvorschriften erweitert und der Strafrahmen bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften wurde von 36.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.
Nach einem Expertenhearing im Gesundheitsausschuss einigten sich SPÖ, ÖVP und Grüne auf weitere Änderungen mittels Abänderungsantrag. Während Rot und Grün bloß von Präzisierungen bzw. technischen Anpassungen sprachen, sah die ÖVP Dienstagabend - möglicherweise zur Befriedung kritischer Abgeordneter in den eigenen Reihen - eine Nachschärfung in zehn wichtigen Punkten durchgesetzt. Das Gesetz soll nun (mit einigen abweichenden Stimmen) von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen werden. Team Stronach und FPÖ sind dagegen, letztere verlangen eine namentliche Abstimmung der Materie.