Werden Grisse- und Stermann jetzt eingesperrt?
Von Thomas Trescher
Was von Heinz Fischer bleiben wird, das ist ein lautes, immer wiederkehrendes "Guten Morgen". Natürlich nicht nur das, aber Christoph Grissemann als Bundespräsident Heinz Fischer und sein Kollege Dirk Stermann als dessen Frau Margit haben sich ins kollektive Gedächtnis eingebrannt.
Der Präsident sieht es locker
Und spätestens seit in Deutschland gegen Jan Böhmermann wegen seines Erdogan-Schmähgedichts ermittelt wird und dem sogar eine Gefängnisstrafe droht, stellt sich der gelernte Österreicher die Frage: Ja dürfen’S denn des? Bereits am 31. März postete Heinz Fischer auf Facebook einen Link zu einem Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Kommentar "Warum ich Stermann und Grissemann nicht ins Gefängnis bringe ;)". Die Antwort im Artikel ist aber keine rechtliche, sondern: Weil er die Sache sehr locker nimmt. Rechtlich ist es nämlich ein bisschen komplizierter.
Gegen Böhmermann wird nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs wegen "Beleidigung eines Staatsoberhauptes" ermittelt, darauf stehen nach deutschem Recht bis zu fünf Jahre Haft. In Österreich ist die Sache schwieriger, einen entsprechenden Paragraphen gibt es nicht. Was es natürlich gibt, ist die Beleidigung, in Österreich der Paragraph 115 des Strafgesetzbuchs, die vorliegt, wenn jemand "öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen" beschimpft oder verspottet. Allerdings seien diese Beleidigungen "nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen", erklärt Paragraph 117, der die "Berechtigung zur Anklage" klärt.
Lange Haft droht nicht
Weil Heinz Fischer aber nicht nur eine Privatperson, sondern der Bundespräsident ist, wird es doch noch einmal komplizierter: Wenn sich die Beleidigung nämlich gegen "den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde" richtet, ist diese "von Amts wegen" zu verfolgen. Nun ist also die erste Frage: Findet die Staatsanwaltschaft, dass die Satire von Grissemann und Stermann tatsächlich eine Beleidigung oder Verspottung des Bundespräsidenten ist, und nimmt sie also "von Amts wegen" Ermittlungen auf? Und die zweite: Erteilt der Bundespräsident die Berechtigung zur Anklage?
Zumindest einer dieser beiden Punkte hat bislang nicht zugetroffen, die beiden Moderatoren sind auf freiem Fuß und wurden auch nicht angeklagt. Ein vom KURIER erbetenes Statement aus der Hofburg, ob seitens der Staatsanwaltschaft in der Amtszeit Heinz Fischers die Verfolgung von Beleidigern erbeten wurde, ist noch ausständig. Sollte es Heinz Fischer in seinen letzten Amtsmonaten doch noch reichen und er Grissemann und Stermann rechtlich verfolgen lassen, werden sie auf jeden Fall glimpflicher davonkommen: Das höchste Strafmaß liegt bei drei Monaten.