Maulkorb für Ermittler im Hypo-U-Ausschuss
Von Ida Metzger
Was hätte Christian Böhler nicht alles beim U-Ausschuss auspacken können? Jedes Hypo-Projekt der Best-of-Böse-Liste kennt er wie kein anderer. Der Steirer war bis zum September 2014 Leiter der forensischen Abteilung der Bank. Mittlerweile hat der Hypo-Insider bei den Neos angedockt. 1200 faule Kreditfälle durchleuchtete Böhler als Chef der CSI Hypo.
Am Mittwoch saßen also die Abgeordneten vor dem Jäger des verlorenen Hypo-Schatzes – nur durfte Böhler seine Schatzkarte nicht auspacken. „Ich könnte viel sagen. Ich möchte auch gerne. Aber ich darf nicht“, entschlug sich Böhler. Die Hypo-Abbaugesellschaft HETA hat dem Ex-Forensiker einen Maulkorb verpasst, indem sie Böhler nicht vom Betriebs- und Geschäftsgeheimnis entbunden hat. „Er ist der einzige der geladenen Auskunftspersonen, der zur Gänze nicht enthoben wurde“, hält Neos-Frontmann Rainer Hable fest.
Im Vorjahr entlassen
Die HETA hat Böhler, der 2014 entlassen wurde, bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Bankwesengesetz und des Datenschutzgesetzes angezeigt. Allerdings empfiehlt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft, keine Anklage zu erheben.
Keine Dokumente
Ein Eindruck verfestigte sich trotz der spärlichen Aussagen von Böhler. Kurioserweise scheint die Abwicklungsgesellschaft HETA, obwohl sie zu 100 Prozent im Eigentum der Republik steht, eher an Vertuschung statt an Aufklärung interessiert zu sein. „Ich habe zu viele unangenehme Fragen gestellt“, schildert Böhler, warum er zur persona non grata wurde. „Wollte man Sie mundtot machen?“, fragte Werner Kogler von den Grünen. Böhler: „Es scheint so. Ich wurde aus der Bank heraus gewarnt.“
Keine Dokumente Dieser Eindruck wird durch ein weiteres Detail verstärkt. Die Hypo-Abbaugesellschaft weigert sich beharrlich, dem U-Ausschuss Dokumente zur Verfügung zu stellen. In einem Brief an die Parlamentsdirektion argumentiert die HETA, dass der Ressourcenaufwand für die Erfüllung der Anfrageliste zu hoch sei. Außerdem sieht sich die HETA zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 15.6.2015 (hier wurde die Aktenschwärzung aufgehoben) ändert aus der Sicht der HETA nichts an diesem Umstand“, heißt es im Brief. „Das erzeugt die perverse Situation, dass dem U-Ausschuss gerade die Akten aus der Hypo fehlen“, wettert Kogler.