Facebook überwacht die Bürger mehr als die Polizei
Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller ist seit 2009 Rechtsschutzbeauftragter im Innenministerium. Dieser wird laut Sicherheitspolizeigesetz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden berufen. Ihm obliegt die Überprüfung verschiedener sicherheitspolizeilicher Ermittlungsmaßnahmen, etwa prüft er Abhörmaßnahmen des Verfassungsschutzes (BVT). Er agiert unabhängig und weisungsfrei.
KURIER: Leben wir in einem Überwachungsstaat, Herr Professor?
Burgstaller: Eine schwierig zu beantwortende Frage. Fest steht, dass – seit ich das Amt ausübe – die Überwachung stark zugenommen hat. Wobei man unterscheiden muss zwischen der Überwachung durch Unternehmen und durch staatliche Behörden. Auch im Staatsbereich gibt es eine Zunahme, das ist unleugbar. Wobei man bemüht ist, das nicht übermäßig werden zu lassen.
Haben Sie den Eindruck, dass mehr Überwachung mehr Sicherheit bringt?
Unterschiedlich. Es gibt zum Beispiel eine Studie aus Deutschland zur Kameraüberwachung von Plätzen, auf denen viele strafbare Handlungen passieren. An den Plätzen, wo überwacht wird, sinkt die Kriminalität, das ist sicher. Die Frage ist nur: Verlagert sie sich auf andere Plätze? Das ist auch sicher. Es kommt also darauf an, ob da ein Nettogewinn überbleibt. Die Studie, die ich kenne, zeigt: Ja, es bleibt etwas übrig. Dazu kommt ein zweiter Vorteil: Passiert etwas, dann hat man die Bilder vom Geschehen, insbesondere auch von den Übeltätern. In begrenztem Umfang macht es also Sinn. Und es steigert das Sicherheitsgefühl. Wenn in England auf einer Straßenseite überwacht wird und auf der anderen nicht, wechseln die Leute den Gehsteig, um im überwachten Bereich zu bleiben.
Wer überwacht die Bürger eigentlich mehr: Die Polizei oder Facebook?
Da bin ich eindeutig bei Facebook. Weil die Kontrollen, die staatliche Behörden haben, bei solchen Unternehmen nicht greifen.
Zusammen mit ihren drei Stellvertretern überwachen Sie ungefähr 2000 Fälle pro Jahr ...
... ja, der Schnitt stimmt. 2000 klingt viel, aber das Meiste sind Standortbestimmungen von Handys, wo es zu 60 Prozent darum geht, dass man Selbstmorde verhütet. Und dann gibt es Abgängige. Das sind die größten Brocken.
Wurde im vergangenen Jahr mehr überwacht?
Nein, sogar weniger. 1700 Fälle etwa. Das lässt sich festmachen bei der Kennzeichenüberprüfung. Derzeit gibt es transportable und stationäre Aufnahmegeräte, beide sind mit dem Fahndungscomputer verbunden und überprüfen die vorbeifahrenden Autos. Das waren immer an die 500 Fälle pro Jahr. Im Vorjahr waren es 300. Hauptsächlicher Grund für diesen Rückgang ist das wichtigste Bundesland in diesem Bereich, Niederösterreich. Hier mussten die für die Kennzeichenerkennungsgeräte zuständigen Einheiten in ein Ausweichquartier. Dort konnten sie aus Ressourcenmangel weniger leisten.
Künftig soll Kennzeichenerfassung auch über die Section-Control-Kameras auf den Autobahnen laufen.
Das ist vorläufig nur ein Projekt und betrifft auch nur die Section-Control. Wichtiger ist eine andere Neuerung: Künftig dürfen nicht nur die Fahndungstreffer, sondern die Kennzeichen aller von den Kameras erfassten Kennzeichen gespeichert werden, laut Gesetz 14 Tage. Das ist eine große Erweiterung der Befugnis. Normal gibt es zwei, drei Treffer pro Einsatz, aber da werden es nun potenziell tausende von gespeicherten Kennzeichen. Allerdings ist das so ressourcenaufwendig, dass man das in der Praxis kaum bewältigen könnte. Es gibt ein Bonmot: Fehlende Ressourcen sind der größte Feind des Überwachungsstaats. Ich bin bemüht, mit den zuständigen Stellen eine Begrenzung der Speicherdauer auf zunächst zehn Tage zu erreichen. Vielleicht findet man nach einer Erprobungszeit auch mit fünf Tagen das Auslangen.
Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Sie, wenn sich der Staat nicht an Ihre Vorschläge halten möchte?
Ich kann eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde machen. Das habe ich aber noch nie gebraucht. Und ich kann ins Parlament gehen und mich damit an die Medien wenden. Das tue ich, und das glauben mir die Polizeibehörden. Deshalb funktioniert die Zusammenarbeit gut.
Wie oft hat Sie schon ein Innenminister angerufen oder zu sich zitiert?
Zu sich zitieren gibt es überhaupt nicht. Wenn ein neuer Minister kommt, gibt es ein Vorstellungsgespräch, wo wir einander beschnuppern. Und er fragt mich, das muss er laut Gesetz, was ich an Ressourcen brauche. Da kann ich sagen, dass mich die Ministerinnen Fekter und Mikl-Leitner bestens versorgt haben. Ich habe ein sehr gutes Büro und zwei hervorragende wissenschaftliche Assistenten. Von Sobotka und Kickl habe ich nichts gebraucht, da waren sie natürlich glücklich. Wenn ich das Gefühl habe, ein Minister weiß nicht genau, was meine unabhängige Position real bedeutet, erkläre ich ihm das.
War das häufiger der Fall?
Einmal war es sinnvoll. Das war aber nicht Minister Kickl.
Im Zuge der BVT-Reform wurde spekuliert, dass es Pläne gäbe, den Rechtsschutzbeauftragten wegzulassen ...
Habe ich auch gelesen. Es ist sofort ein Dementi erfolgt, wobei ich sagen muss, ich bin über die aktuellen Dinge nicht hinreichend informiert. So lange das System so bleibt, ist es sehr gut, einen Rechtsschutzbeauftragen zu haben. Anders wäre es, wenn man sich heranwagt, das BVT zu einem echten Nachrichtendienst zu machen, der ohne Anlass umfassende Informationen sammeln kann. Wenn man so etwas einführt, ist ein Rechtsschutzbeauftragter sinnlos, weil eine Kontrolle nicht rechtlich, sondern nur politisch möglich wäre. Da stehe ich nicht zur Verfügung, dann wäre ich ein Feigenblatt. Aber ich glaube nicht an eine so radikale Umgestaltung.
Bei der Sicherungshaft gab es die Idee, dass Sie das entscheiden sollen. Würden Sie sich das zutrauen?
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe mich dagegen gewehrt. Und zwar vorbeugend.