Lehrer: Gewerkschaft gibt grünes Licht für Streik
Es darf gestreikt werden: Im Streit um das Lehrerdienstrecht hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Mittwoch die Lehrergewerkschaft zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen ermächtigt. In einer von der GÖD-Bundeskonferenz einstimmig beschlossenen Resolution heißt es, dass das Präsidium zur Durchsetzung der Forderungen "gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten" einzusetzen ermächtigt wird. Ein entsprechender Antrag wird dem ÖGB-Vorstand übermittelt, der am Donnerstag tagt.
Danach kann es laut AHS-Lehrervertreter Eckehard Quin (FCG) sehr schnell gehen: "Das kann jederzeit stattfinden." Für Quin ist die Zustimmung des ÖGB fix, "das war in der Geschichte immer nur Formsache". Damit sind baldige Protestmaßnahmen wahrscheinlich: Immerhin soll der parlamentarische Prozess bis zum 17. Dezember, der letzten Nationalratssitzung vor Weihnachten, abgeschlossen sein. "Das ist sicherlich ein wichtiger Termin."
Ab wann und welche Maßnahmen möglich wären, wollte Quin nicht andeuten. Fest steht jedenfalls, dass diese für die Öffentlichkeit spürbar sein werden, bis hin zu Streiks und Arbeitsniederlegung. "Maßnahmen, die keiner merkt, sind nicht besonders geschickt", so Quin. Einen Widerspruch zur Aufsichtspflicht von Lehrern sieht er dabei nicht, denn "die gibt es nur, wenn die Kinder in der Schule sind".
"Bruch der Sozialpartnerschaft"
Es ist eine Reaktion auf den gestrigen Alleingang der Regierung - SP und VP haben im Ministerrat das neue Dienstrecht ohne Segen der Gewerkschaft beschlossen. Die GÖD-Bundeskonferenz fordert in der Resolution die Bundesregierung deshalb auf, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Der von der Regierung ohne Einigung mit der Gewerkschaft herbeigeführte Ministerratsbeschluss wird als "Bruch der Sozialpartnerschaft" bewertet. Damit werde den Lehrerinnen und Lehrern ihr sozialpartnerschaftliches Recht aberkannt. Die GÖD-Bundeskonferenz verweist darauf, dass das Dienstrecht im Öffentlichen Dienst so wie Kollektivverträge in der Privatwirtschaft zu sehen seien. "Kollektivverträge können nur einvernehmlich zustande kommen."
Die Regierung ist in den eineinhalbjährigen Verhandlungen zum Lehrerdienstrecht der Gewerkschaft bei den Kernthemen nur in einem Punkt entscheidend entgegengekommen: Lehrer, die Funktionen wie etwa Klassenvorstand, Mentor oder Beratungslehrer ausüben, sollen bis zu zwei Stunden weniger unterrichten. "Ich kann mir vorstellen, dass hier das Entgegenkommen gewährleistet ist", so Spindelegger.
In dem im Mai 2012 übergebenen Erstentwurf zum neuen Dienstrecht mussten alle Lehrer noch 24 Stunden pro Woche unterrichten. Im Zuge der Verhandlungen reduzierte sich die Lehrverpflichtung dann für jene Lehrer, die als Klassenvorstand fungieren (und damit etwa praktisch alle Volksschullehrer) oder als Mentoren, Beratungslehrer, Kustoden bzw. "Qualitätsmanager", um bis zu zwei Stunden.
Das Grundgehalt für alle Lehrer blieb in allen Entwürfen dagegen gleich und reicht von 2.420 Euro am Anfang über sechs Gehaltssprünge bis zu 4.330 Euro am Ende der Karriere. Entgegengekommen ist die Regierung der Gewerkschaft im Laufe der Verhandlungen beim Gehalt nur in einigen kleineren Punkten: So sollen etwa Lehrer in der einjährigen Berufseinführung (Induktionsphase) bereits das volle Einstiegsgehalt bekommen. Außerdem erhalten Direktoren gegenüber dem Erstentwurf höhere Zulagen, und Oberstufenlehrer sollen weiter Prüfungstaxen ausbezahlt bekommen - das spielt vor allem für Lehrer, die die Matura abnehmen, eine Rolle.
Ein weiteres Zugeständnis der Regierung betrifft nicht das Dienstrecht selbst, sondern dessen Inkrafttreten: Gegenüber dem Erstentwurf wurde den neu eintretenden Lehrern ein Optionsrecht eingeräumt. Zwischen 2014/15 und 2018/19 dürfen Neueinsteiger selbst entscheiden, ob für sie das alte oder neue Dienstrecht gilt. Erst mit 2019/20 fallen alle Berufsanfänger verpflichtend unter das neue Regelwerk.