Rektoren befürchten Lehrer zum Billigtarif
Von Patricia Haller
Manche Insider sagen „Pallawatsch“, andere neutral „Widerspruch“: Der Gesetzesentwurf zur Reform der Lehrerausbildung, der eine einheitliche Schulung aller Lehrer vorsieht, dürfte so seine Tücken haben.
Geplant ist, dass Lehrer (für Neue Mittelschule, Polytechnische Schulen, AHS und Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) künftig ein achtsemestriges Bachelor-Studium absolvieren müssen, danach eine Berufseinführung (ein bis zwei Jahre) sowie ein Masterdiplom erwerben müssen. Die Ausbildung soll an Pädagogischen Hochschulen und an Universitäten – auch in Kooperation erfolgen. Unbefristet angestellt solle aber nur werden, wer den Master hat.
„Es fehlt eine entsprechende Verankerung im Dienstrecht“
Damit bestehe die Gefahr, dass wegen des sich abzeichnenden Lehrermangels schlechter bezahlte Bachelor-Absolventen an den AHS unterrichten könnten. Soll heißen: Es wird befürchtet, dass nicht optimal ausgebildete Lehrer zum Billigtarif arbeiten. Zudem wird kritisiert, dass die neue Ausbildung auch Änderungen in der Organisation mit sich bringe, was mehr Geld koste. Diese Kosten würden aber nicht abgedeckt.
Sowohl Bildungs- und Wissenschaftsministerium reagierten kühl auf die Kritik. Von beiden hieß es: Wer eine fixe Anstellung als Lehrer anstrebe, müsse den Master absolvieren. Das Wissenschaftsministerium gab den Rektoren in einem aber Recht: Das erfordere eine Anpassung im Dienstrecht.
Ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren, vierjährige Bachelor-Ausbildung sowie ein- bis eineinhalbjähriges Masterstudium für Lehrer aller Schulstufen und eine ein- bis zweijährige Berufseinführung an der Schule durch einen Mentor - das sehen die Gesetzesentwürfe zur Reform der Lehrerausbildung vor. Die Regierung muss sich in den Stellungnahmen zum Entwurf, dessen Begutachtungsfrist heute, Freitag, endet, allerdings Kritik gefallen lassen: Während die Reform der AHS-Lehrergewerkschaft zu weit geht, ist sie aus Sicht der Pflichtschullehrer nicht weitreichend genug. In einer Vielzahl von Stellungnahmen wird außerdem bekrittelt, dass die Kindergartenpädagogen nicht von der Reform erfasst sind.
Zurück auf Anfang?
Alles zurück auf Anfang wünscht sich die AHS-Lehrergewerkschaft bei der geplanten Ausbildung zum Sekundarlehrer: Sie fordert "ausdrücklich", dass es für die Sekundarstufe weiterhin unterschiedliche Lehrämter für AHS einerseits und Hauptschule/Neue Mittelschule andererseits geben soll; der Entwurf sieht dagegen einen "Sekundarlehrer" für alle Zehn- bis 19-Jährigen vor und ist damit grundsätzlich "gesamtschulkompatibel". Nach Ansicht der AHS-Gewerkschafter sollten außerdem weiterhin alle Teile der Ausbildung - also künftig Bachelor sowie Master - an der Uni absolviert werden, da sonst Ausbildung und Unterrichtsqualität deutlich verschlechtert würden. Dass Lehrer, die an einer Pädagogischen Hochschulen (PH) ausgebildet werden (für den Master müssen die PH verpflichtend mit Unis kooperieren, Anm.), in allen Schularten der Sekundarstufe und damit auch an AHS unterrichten dürfen sollen, wird "mit aller Entschiedenheit abgelehnt".
Auch mit der geplanten Ausbildungsdauer hat die AHS-Gewerkschaft ein Problem: Sie will, dass der Bachelor aus Gründen der Durchlässigkeit nur drei statt vier Jahre dauern soll, der Master hingegen mindestens zweieinhalb (statt ein- bis eineinhalb) Jahre. Insgesamt sei mit dem Regierungsvorschlag eine universitäre Ausbildung aller AHS-Lehrer nicht sichergestellt, daher "lehnt (die Gewerkschaft, Anm.) den Entwurf in der vorliegenden Form deshalb entschieden ab".
In einigen Punkten diametral entgegengesetzt fällt die Kritik der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft aus: Sie kritisiert die Vorgabe, wonach die Ausbildung sich "nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung schon bestandenen bisherigen Kompetenzverteilung" richtet: "Damit wird im Wesentlichen die aktuelle institutionelle Trennung aufrechterhalten. Im Sinne einer zukunftsorientierten Zusammenführung beider Institutionen im Rahmen einer universitären (Aus)bildungs- und Mitbestimmungsstruktur ist dieser Passus zu streichen!" Die Pflichtschullehrervertreter wünschen sich stattdessen, dass Unis und PH bei allen Studien kooperieren müssen - derzeit ist eine Verpflichtung nur vorgesehen, wenn PH ein Masterstudium im Sekundarbereich anbieten wollen.
Sonderschulen
Änderungen fordern die Pflichtschullehrer auch in Bezug auf Sonderschulpädagogen: Für diese soll es laut Reformentwurf keine eigene Ausbildung mehr geben, sondern eine Spezialisierung im Zuge der Ausbildung zum Volksschul- oder Sekundarstufenlehrer anstelle eines zweiten Unterrichtsfachs. Die Lehrervertreter wollen hingegen, dass es weiter eine eigene Ausbildung für Sonderschullehrer geben soll. Lehrer mit nur einem Unterrichtsfach seien zudem schwer im Stundenplan zu berücksichtigen. Die Pflichtschullehrer fordern außerdem Konsequenzen für die Dienstrechtsreform, denn: "eine masterwertige Ausbildung bedingt eine masterwertige Besoldung".
Die Wiener Landesregierung äußert wiederum die Sorge, dass durch die Verlängerung der Ausbildung für Pflichtschullehrer zu wenige Bewerber für Lehrerposten "ein sehr ernst zu nehmendes Problem darstellen" könnten.
Kindergartenpädagogen nicht berücksichtigt
Harsche Kritik von vielen Seiten gibt es auch wegen der Tatsache, dass die Kindergartenpädagogen entgegen früherer Ankündigungen nicht in der Reform berücksichtigt wurden. Der Tenor: Es widerspreche allen internationalen Erfahrungen, die Ausbildung für Elementarpädagogen weiter auf der Sekundarebene (Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Bakip) zu belassen. (APA)