Kürzung der Familienbeihilfe im Ausland wird fixiert
Schon vor rund zwei Jahren forderte Kanzler Sebastian Kurz – damals noch Außenminister – die Kürzung der Familienbeihilfe für Eltern, deren Kinder nicht in Österreich leben. Die Folge war eine hitzig geführte Debatte, die bis jetzt anhält – und in der fast alle namhaften Europarechtler darlegten, warum der Vorstoß nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Auch die EU-Kommission warnte Österreich vor der Kürzung, detto die Opposition.
Türkis-Blau gibt sich davon unbeeindruckt: Nachdem das Vorhaben im Jänner in Begutachtung geschickt wurde, geht man nun den nächsten Schritt an: Am Mittwoch, so Regierungsvertreter, wird die Indexierung der Familienbeihilfe nach Kaufkraft im jeweiligen Land im Ministerrat beschlossen. Die Abstimmung im Parlament ist nach türkis-blauem Regieplan erst im zweiten Halbjahr 2018 geplant – also mitten in der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft. Gelten soll die Kürzung ab Jahresbeginn 2019.
Von da an, rechnet die Regierung vor, sollen beispielsweise neugeborene Kinder von Ungarn, die in Österreich arbeiten, nur noch 93 Euro bekommen. Derzeit bekäme die Familie 173 Euro pro Monat. Indes stiegen etwa Luxemburger, die in Österreich arbeiten aber deren Kinder in Luxemburg leben, besser aus als bisher. „Mit dem jetzigen Schritt sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und sparen den Steuerzahlern über 100 Millionen Euro pro Jahr“, erklärt Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) dem KURIER. Diese avisierte Ersparnis beläuft sich auf fast ein Drittel der Familienbeihilfszahlungen, die Österreich ins Ausland überweist.
Die Entscheidung, ob die Kürzung tatsächlich gegen EU-Recht verstößt, wird somit letztlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klären sein.