Politik/Inland

Kopftuchverbot: Österreich könnte Vorbild für Deutschland werden

„Das war überfällig“, sagt Seyran Ates: Dass die Debatte über ein Kopftuchverbot nach Österreich nun auch Deutschland erreicht, stimmt die liberale Imamin aus Berlin „sehr froh“: „Zieht man einem Kind ein Kopftuch an, so sexualisiert man dieses – und das ist pervers.“

Tatsächlich wird das von der österreichischen Bundesregierung angepeilte Kopftuchverbot in der Bundesrepublik mittlerweile intensiv diskutiert. Namhafte deutsche Politiker sehen in der Forderung der ÖVP-FPÖ-Regierung (Kopftuchverbot in Kindergarten und Volksschule) eine nachahmenswerte Initiative.

Neben FDP-Chef Christian Lindner hat auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, immerhin Stellvertreterin Angela Merkels, Sympathien für ein entsprechendes Gesetz. In Nordrhein-Westfalen wird nun geprüft, ob das Verbot durchsetzbar ist – einwandfrei mit ja beantwortbar ist das nicht: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hielt ein Verbot 2017 noch für „verfassungsrechtlich wohl nicht zulässig“ – außer bei „einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens“.

"Mächtiges Zeichen"

In Österreich ist die Situation anders: Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium wie auch führende Verfassungs- und Grundrechtsexperten halten ein Verbot für möglich, wenn es nicht auf religiöse oder theologische Motive abstellt, sondern sich darauf beschränkt, eine mögliche Diskriminierung und Sexualisierung muslimischer Mädchen zu verhindern.

Eine solche Regelung würde wohl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg halten. „Straßburg hat festgehalten, dass das Kopftuch als ,powerful external symbol’ (mächtiges Zeichen nach außen) zu werten ist“, sagt Verfassungsrechtler Christoph Bezemek.

Die Höchstrichter werten das Kopftuch als Symbol für strukturelle Diskriminierung – und genau das ist mit den Werten einer offenen Gesellschaft nicht vereinbar. Ergo ist ein Verbot zulässig.

Das beantwortet auch, warum etwa die Kippa nicht unter das Verbot fallen würde: Sie gilt für Straßburg nicht als Zeichen der Segregation.

Beschneidungs-Frage

Die bisweilen diskutierte Frage, warum man Mädchen Kopftücher verbieten, Eingriffe wie Beschneidungen aber weiter erlauben kann, stellt sich aus mehreren Gründen nicht. Einer der wichtigsten: Beschneidungen werden als „minimal invasiv“ betrachtet und den Eltern überlassen. Würde man sie verbieten, müsste man auch überlegen, ob nicht alle Eingriffe verboten werden, die medizinisch nicht zwingend nötig sind – also von Nasen- und Ohren-Korrekturen bis hin zum Stechen von Ohrringen.