Klimabonus: Rechnungshof kritisiert Erhebungsmethode
Der Rechnungshof (RH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Prüfbericht zur Abwicklung von Klimabonus und Energiekostenausgleich Lücken bei der Datengrundlage zur Ermittlung der Anspruchsberechtigten beim Klimabonus kritisiert. Geprüft wurde der Zeitraum Jänner 2022 bis März 2023. Probleme ortete der RH etwa bei der "lückenhaften" Erfassung von Personen nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Der Energiekostenausgleich wiederum war in der Abwicklung kostenintensiver.
Die Anspruchsvoraussetzungen für den Klimabonus sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausbezahlt werden sollte der Klimabonus bekanntlich per Überweisung oder in Form von Waren- und Wertgutscheinen per Postzustellung. Bei rund 295.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitzmeldung in Österreich konnte das Innenministerium im Juli 2022 allerdings keine Auskunft über den Aufenthaltsstatus geben, so das Prüforgan. Sie waren demnach nicht im Zentralen Fremdenregister erfasst.
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Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass das Innenministerium im überprüften Zeitraum "keine systematischen Schritte setzte, um diese Lücke zu schließen" und verweist darauf, dass derartige Lücken im Datenbestand nicht nur im Kontext des Klimabonus zu "gravierenden Problemen" führen könnten.
Das Klimaschutzministerium, das mit der Abwicklung des Klimabonus befasst war, erhob dazu Kontodaten beim Finanzministerium und bei der Pensionsversicherungsanstalt. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger mittels Postsendung aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Sofern keine gültigen Kontodaten vorhanden waren, wurde der Klimabonus mit der Post (in Form von Gutscheinen) ausgezahlt.
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Der Rechnungshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass Unklarheiten bei den Kriterien für das Heranziehen von Kontodaten zu vielen Beschwerden jener Personen geführt hatten, die den Klimabonus per Gutschein anstatt per Überweisung erhielten. Schließlich wurde an 95 Prozent aller Anspruchsberechtigten der Klimabonus in der ersten Auszahlungsrunde im Herbst 2022 überwiesen beziehungsweise wurden Gutscheine per Post zugestellt. Bis Mitte Oktober verschickte das Klimaschutzministerium insgesamt 1,26 Millionen Sendungen mit Waren- und Wertgutscheinen in der Höhe von 603,61 Millionen Euro.
Ein Großteil - 68 Prozent - der im Herbst 2022 in der Regel als eingeschriebener RSa-Brief verschickten Klimabonus-Gutscheine wurden bei der Post hinterlegt. Davon wurden neun Prozent nicht abgeholt. Diese wurden laut RH an das Klimaschutzministerium retourniert und entwertet. Die betroffenen Anspruchsberechtigten wurden dann seitens des Ministeriums in die zweite Auszahlungsrunde im Februar/ März 2023 mit einbezogen.
Auch weist der RH darauf hin, dass der Klimabonus 2022 bei der Post AG einen großen Aufwand verursacht habe. Die hohe Zahl von Wertsendungen hätte zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, Personal und Schulungen notwendig gemacht. Der Rechnungshof empfiehlt dem Klimaschutzministerium, aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit weitere Maßnahmen zur Steigerung der Überweisungsquote des Klimabonus zu ergreifen und die Zahl der versandten Gutscheine möglichst zu reduzieren.
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Positiv beurteilte der Rechnungshof, dass die Kosten für die Abwicklung des Klimabonus nur 0,64 Prozent in Relation zu den Transferzahlungen ausmachten. In absoluten Zahlen sind dies 26,36 Millionen Euro an Verwaltungskosten. Insgesamt wurden 2022 über den Klimabonus 4,098 Milliarden Euro ausbezahlt.
Deutlich teurer war der ins Finanzressort fallende Energiekostenausgleich, für den bis Ende März 2023 378,75 Mio. an Transferzahlungen geleistet wurden. Die Kosten pro Transaktion waren dreimal so hoch wie beim Klimabonus.
Zum Energiekostenausgleich merkte der RH auch an, dass bis Ende März 2023 nur 2,97 Millionen Personen einen Antrag gestellt hatten. Das entsprach nur 74 Prozent derjenigen, die das Finanzministerium als anspruchsberechtigt erachtet hatte - und das, obwohl die Antragsfrist aufgrund der geringen Inanspruchnahme verlängert worden war. Auch das Beschwerdemanagement habe sich als unzureichend erwiesen und zu langen Wartezeiten in der Hotline geführt.