Kein Minimalkonsens bei Mindestsicherung
Von Bernhard Gaul
Es sieht nicht danach aus, dass SPÖ-Sozialminister Alois Stöger den gordischen Knoten einer bundeseinheitlichen Mindestsicherung lösen kann. Zwar betonen die Ländervertreter ihren Wunsch nach einer einheitlichen Regelung, gleichzeitig werden Bedingungen gestellt, die alle akzeptieren müssten. Besonders Oberösterreich und Niederösterreich scheren aus. Sie beharren auf eine "Wartefrist", damit Asylberechtigte nicht sofort vollen Anspruch auf Mindestsicherung haben.
Oberösterreich hat, nicht zuletzt auf Druck des FPÖ-Koalitionspartners, eine eigene Regelung bereits verabschiedet, die beim Zugang zur Mindestsicherung zwischen In- und Ausländern unterscheidet. "Nicht verfassungskonform", heißt es dazu aus dem Sozialministerium. Niederösterreich will eine ähnliche Lösung, die am 17. November vom Landtag verabschiedet werden soll. Demnach haben nur jene Anspruch auf Mindestsicherung, die zumindest vier der vergangenen fünf Jahre in Österreich gelebt haben (was Flüchtlinge ausschließt). Die grün-mitregierten Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol und Salzburg lehnen so eine Wartefrist ab.
Das Kompromissangebot, über das Sozialminister Stöger heute mit den neun Soziallandesräten verhandelt, sieht in groben Zügen so aus: Fix ist ein Deckel für Familien von 1500 Euro. Auch eine Integrationsvereinbarung nach Vorarlberger Modell – die Sozialhilfe wird an den Besuch von Deutsch- und Integrationskursen geknüpft – wird begrüßt. Ebenso die Forderung nach mehr Sach- statt Geldleistungen (Wohnen, Energie, Transport). Und zuletzt auch die Residenzpflicht – die Menschen müssen in ihrem Bezirk leben, solange sie Sozialhilfe beziehen.
Stöger schließt aber nicht aus, dass zum Schluss nur eine Lösung für sieben Bundesländer übrig bleibt.