Kathrin Glock will nun doch in den U-Ausschuss kommen
Von Ida Metzger
Die Frau des Waffenproduzenten Gaston Glock, Kathrin Glock, will offenbar doch in den Ibiza-Untersuchungsausschuss kommen. "Ich werde dem Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen, um die im Raum stehenden Unwahrheiten aufzuklären und Diffamierungen zu beenden", erklärte sie Donnerstag in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Glock hatte sich eine Beugestrafe eingehandelt, weil sie nur per Videokonferenz und nicht vor Ort aussagen wollte.
Glock kritisiert, dass keine Videokonferenz möglich ist
Gleichzeitig kritisierte Glock, dass eine Aussage via Videokonferenz nicht möglich gemacht wurde: "Für die Möglichkeit einer Videoaussage wäre wohl nur ein einfacher Beschluss in der Geschäftsordnung des Untersuchungsausschusses nötig, so Glock. "Doch das scheint auch in Pandemie Zeiten für die Verantwortlichen im Untersuchungsausschuss nicht möglich zu sein."
Glock war eigentlich für Ende November in den U-Ausschuss geladen worden. Sie hatte sich mit der Begründung entschuldigt, dass ihr Mann angesichts der Coronapandemie zur "höchst gefährdeten Risikogruppe" zähle und sie ihn daher schützen wolle. Für eine Befragung per Videokonferenz wäre sie aber bereit gestanden. In der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse ist dies eigentlich nicht vorgesehen.
2000 Euro Beugestrafe
Laut einem am Vortag bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss Glock wegen ihres Fernbleibens eine Beugestrafe von 2.000 Euro zahlen. Das Gericht zeigte in seiner der APA vorliegenden Entscheidung zwar Verständnis für die Sorgen der Auskunftsperson, sich mit COVID-19 anstecken zu können, verwies aber auch auf die vom Parlament getroffenen Vorsichtsmaßnahmen. Aus diesem Grund reiche die Entschuldigung nicht aus.
Beantragt hatten die Verhängung der Beugestrafe SPÖ und NEOS. Glock soll unter anderem zu einem Aufsichtsratsposten befragt werden, den sie unter FPÖ-Minister Hofer erhalten hat. Glock behält sich vor, gegen die Beugestrafe den Verfassungsgerichtshof anzurufen.