Karner pocht auf Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge bei Zuverdienst
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat in der Debatte um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Flüchtlinge aus der Ukraine erneut auf deren rechtliche Sonderstellung verwiesen und am Donnerstag ein mögliches Modell aufs Tapet gebracht.
Gegenüber dem Ö1-"Morgenjournal" betonte er, dass dieses aber nur für die ukrainischen Vertriebenen gelten soll. Diverse NGOs hatten wiederholt verlangt, dass die Zuverdienstgrenze für alle Flüchtlinge angehoben werden müsste.
Karner will bei seinem Modell unterscheiden, ob jemand in einer Privatunterkunft oder in einer organisierten lebt. Für jene, die in Privatquartieren untergebracht sind, soll für jeden Euro Zuverdienst über dem Freibetrag von 110,70 Euro einbehalten werden. 30 Cent dürfen sie behalten. Karner appelliert nun an die Länder, dem Vorschlag zuzustimmen.
"Nicht vermischen"
Dass dies für alle Flüchtlinge gelten soll, wie wiederholt gefordert wurde, lehnt der Innenminister ab. Man dürfe nicht alles vermischen, "was nicht vermischt werden soll". Einerseits der Krieg am europäischen Kontinent, "hier helfen wir und hier müssen wir helfen", und auf der anderen Seite die neuerlich stark steigende Wirtschaftsmigration.
Zudem verwies Karner auf die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz für Vertriebene, die nach Kriegsbeginn in Kraft gesetzt wurde und eine rechtliche Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge begründe.
Diskutiert wird der Vorschlag Karners wohl heute bei einem von Flüchtlingskoordinator Michael Takacs organisierten Treffen im Bundeskanzleramt. Angesichts der Klagen von Helfern und Flüchtlingen über Probleme in der Versorgung hat Takacs Vertreter von Bundesländern, NGOs und beteiligten Bundesorganisationen eingeladen, um nach Lösungen zu suchen.