Politik/Inland

"Redliches Scheitern" straffrei

Der Untreue-Paragraf 153 Strafgesetzbuch bereitet Managern und Bankdirektoren schon seit Längerem Kopfschmerzen. Der Grund: Mehrere OGH-Urteile in den letzten Jahren haben die Sorge verstärkt, dass Unternehmer wegen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen nach dem Untreue-Paragrafen auf der Anklagebank landen. Diese Lücke kann auch die neue Strafrechtsreform, die sich derzeit in Begutachtung befindet, nicht schließen.

Denn die Reform von Justizminister Wolfgang Brandstetter hebt zwar die Wertgrenzen für das Untreue-Delikt an (10 Jahre Haft gibt es ab einen Schaden von 500.000 Euro, bisher waren es ab 50.000 Euro), aber eine Präzisierung des Tatbestandes sieht der Gesetzestext nicht vor. "Das wurde von der Reformgruppe nicht mehr geschafft, weil die Zeit schon drängte, die Strafrechtsreform endlich auf den Weg zu bekommen", analysiert Strafrechtsexperte Helmut Fuchs von der Uni Wien. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und und die Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker (ÖVP) wollen dieses Manko ändern, und bringen nun gemeinsam einen Initiative nächste Woche im Parlament ein. Sie wollen klarstellen, dass nur "unvertretbare" Manager-Entscheidungen strafbar sind, nicht aber "redliches wirtschaftliches Scheitern". "Die Unternehmen haben das Problem, dass Geschäftsführer wichtige Entscheidungen nicht oder verzögert – unter Einholung vieler Gutachten und sonstiger Absicherungen – treffen, weil sie fürchten, bei Misserfolg wegen Untreue bestraft zu werden", so Jarolim. Das schadet wiederum dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Strafbar sollen laut Experten Fuchs nur mehr wirtschaftliche Entscheidungen sein, "die kein vernünftiger Mensch so treffen würde, also wenn der Manager in unvertretbarer Weise handelt".Durch diese Präzisierung soll es strittige Untreue-Urteile, wie etwa beim Styrian Spirit-Prozess (Jörg Haider wünschte sich einen Zwei-Millionen-Euro-Kredit an die steirische Fluglinie) gegen Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer nicht mehr geben. Beim ersten Prozess wurde er freigesprochen, dann hob der OGH das Urteil auf. Im zweiten Durchgang bekam Kulterer zwei Jahre Haft wegen Untreue.

Auch im Zivilrecht wollen Jarolim und Steinacker für "Klarheit und Sicherheit" sorgen. Eine "Business Judgement Rule" im Aktien-und GesmbH-Gesetz soll vorgeben, wie ein Vorstand oder Geschäftsführer richtig handelt: Nämlich "wenn er sich bei unternehmerischen Entscheidungen nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf der Grundlage angemessener Information handelt".