Politik/Inland

Grassers Geldkoffer-Version wackelt

Die Staatsanwaltschaft bringt Karl-Heinz Grasser im BUWOG-Verfahren in Bedrängnis. Einem Bericht des Standard zufolge will die Anklagebehörde herausgefunden haben, dass die Version des Ex-Finanzministers, wonach er eine halbe Million Euro von seiner Schwiegermutter zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schweiz erhalten und im Geldkoffer nach Wien gebracht habe, nicht stimmen könne. Der Grund: Zu dem von Grasser angegebenen Zeitpunkt habe sich Marina Giori-Lhota gar nicht in der Schweiz befunden.

Das sei deshalb relevant, weil die Justiz vermute, dass es sich bei dem Geld um Provisionen aus dem BUWOG -Verkauf handle. Die Staatsanwaltschaft beruft sich laut dem Akt auf Aufzeichnungen von Giori-Lhota über ihre Aufenthalte, die diese aus steuerlichen Gründen führe. Grasser dagegen bleibt bei seinen Angaben zum Geldtransfer, sein Anwalt erklärte, die Angaben der Schwiegermutter müssten nicht stimmen. Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

"Veranlagung als Test"

2005 hatte Grasser nach eigenen Angaben in der Schweiz 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter Giori-Lhota erhalten und im Geldkoffer zur Meinl Bank nach Wien gebracht. Die bereits legendäre Begründung: „Meine Schwiegermutter wollte damit meine Geldveranlagungsfähigkeit als damaliger Bundesminister für Finanzen testen.“

Gekauft wurden Vorzugsaktien der Leasing-Tochter der Hypo Alpe Adria. Der damals noch als Finanzminister tätige Grasser habe, so der Standard, 274.588 Euro Gewinn erzielt; Geld und Ertrag seien mittelbar auf ein liechtensteinisches Konto des Karibik-Briefkastens Mandarin überwiesen worden - jene Zahlstelle, an die auch Grassers Trauzeuge Walter Meischberger 1,5 Mio. Euro aus BUWOG-Provisionen überwiesen habe.

In akribischer Kleinarbeit habe die Staatsanwaltschaft nun durch Vergleiche von Grassers Kreditkartenabrechnung betreffend Flüge und die von Giori-Lhota aus steuerlichen Gründen geführten Aufzeichnungen über ihren Aufenthalt neue Widersprüche entdeckt: Zu dem von Grasser angegeben Zeitpunkt der Geldübergabe sei die Frau demnach gar nicht im Schweizer Steuerparadies Zug gewesen. Grasser habe daher „im ersten Halbjahr 2005 nicht die Möglichkeit gehabt, seine damals zukünftige Schwiegermutter in der Schweiz zu treffen“.