Politik/Inland

Fünf Länder gegen Sobotka-Plan

Die Wogen rund um die Fremdenrechts-Novelle werden höher. Kern der teils massiven Verschärfungen ist, dass Asylwerber mit negativem Bescheid auch keine Grundsicherung (rund 200 Euro) mehr bekommen sollen.

ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka und SPÖ-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil erleben nun starken Widerstand aus fünf Ländern. Wortführer sind die Wiener, die von SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl abwärts die Verschärfungen ablehnen. Inzwischen gehen auch die Emotionen hoch. Sobotka wirft der SPÖ ein "perfides Spiel" vor. Am Verhandlungstisch würden Maßnahmen beschlossen, "drinnen halten sie, und wenn sie draußen sind, sind sie gleich wieder dagegen". Die SPÖ müsse wissen, "auf welcher Seite sie steht. Man könne dem Rechtsstaat nicht "auf der Nase herumtrampeln".

Nein von schwarz-grün

Dabei kommt der Widerstand keineswegs nur aus der Wiener SPÖ, sondern auch aus anderen Bundesländern, konkret aus der Steiermark, aus Salzburg, aus Tirol und aus Oberösterreich.

So haben Salzburgs Landesrätin Martina Berthold, Tirols Landesrätin Christine Baur und Oberösterreichs Landesrat Rudi Anschober – alles Grün-Politiker, die ÖVP-Regierungsbündnissen angehören – in einer gemeinsamen Stellungnahme angemerkt, dass "sich das Fremdenrecht, vor allem durch die zahlreichen und raschen Änderungen, zu einem komplexen und unübersichtlichen Konstrukt entwickelt hat. Erfahrungsgemäß wird eine derartige Regelung zu vermehrter Obdachlosigkeit führen. Auch sicherheitspolitische Bedenken sprechen gegen die Streichung."

Auch der Verfassungsdienst der steirischen Landesregierung erklärt zu jenem, besonders umstrittenen Paragrafen, wonach Asylwerber, die einen rechtsgültig negativen Bescheid haben, keine Grundsicherung mehr bekommen sollten: "Die Neufassung wird entschieden abgelehnt."

Die Wiener SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger hofft nun, dass auf die Bedenken der Länder nun im Zuge der Gesetzeswerdung im Parlament eingegangen wird.

Das Problem scheint zu sein, dass nicht klar ist, was eigentlich gemeint ist. Verlieren Asylwerber mit einem rechtskräftigen und durchsetzbaren negativen Asylbescheid in der Sekunde die Grundversorgung? Nein, betont SPÖ-Minister Doskozil auf KURIER-Nachfrage im Parlament. "Da gibt es zuerst eine Rückkehrberatung, auch Rückehrprämien werden angeboten. Wenn jedoch der negativ beschiedene Asylwerber jegliche Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert und sich in keiner Weise kooperativ zeigt, dann verliert er den Anspruch auf Grundversorgung."

Auch das Argument, durch Entzug der Grundversorgung würde man die Menschen in die Kriminalität drängen, lässt Doskozil nicht gelten. "Die Entscheidung, ob ich kriminell werde oder nicht hängt nicht davon ab ob, ich in der Grundversorgung bin."